Inhaltsverzeichnis : Beiträge zur Kenntniß des schlesischen Provinzial-Rechts für Geschäftsmänner ([Hauptbd.])

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6.  Kaisers  Rudolph  Instruction  in  Lehnssachen  vor
die  Grafschaft  Glatz  vom  3.  März  1597.
7.  Kaisers  Rudolph  II.  Bergordnung  für  die  Grafschaft ¬
  Glatz  vom  24.  März  1578.
8.  Willkühr  des  Landes  und  der  Stadt  Glatz.
9.  Synodus  Pragensis  Praegae  1605.
10.  Kaiserl.  Patent  vom  23.  Febr.  1646  der  Gültigkeit ¬
  der  Böhmischen  Landes-Ordnung  in  der
Grafschaft  Glatz  betreffend.
11.  Instruction  für  den  Fiscum  der  Grafschaft  Glatz
vom  25.  April  1651.
12.  Kaiserl.  Declaratoria  vom  6.  Decbr.  1673,
daß  vom  Glatzischen  Mannrecht  nicht  appellirt,
sondern  revidirt  werde.
13.  Kaiserl.  Resc.  vom  26.  Febr.  1687,  daß  vom
Königl.  Amte  in  Glatz  die  Appellationen  nach
Prag  gehen  sollen.
14.  Kaiserl.  Patent  vom  16.  Octbr.  1696.
15.  Kaiserl.  Resolution  vom  5.  Januar  1713,  daß
die  Glatzischen  Stände  keine  nahmhaften  Schenkungen ¬
  ohne  Kaiserl.  Konsens  thun  könneu.
16.  Kaisers  Karl  VI.  Resc.  vom  29.  März  1717,
daß  gleich  wie  die  Böhmische  Landesordnung  unter ¬
  den  höhern  Ständen  von  Glatz  gelten,  so  sollen ¬
  die  Böhmischen  Stadtrechte  auch  in  den  Glatzischen ¬
  Städten  vim  legis  haben,  und  die  Städte
daher  ihre  etwa  habenden  Privilegien  und  Gerechtsame ¬
  an  das  Königl.  Amt  einschicken.
17.  Kaiserl.  Verordnung  vom  25.  Juni  1734,  daß
in  den  Städten  alle  alten  Willkühren  abgeschafft,
und  das  Böhmische  Stadtrecht  eingeführt  seyn
            
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