fullscreen : Beiträge zur Kenntniß des schlesischen Provinzial-Rechts für Geschäftsmänner ([Hauptbd.])

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2.  Statuten  des  Herzogs  Heinrich  von  1469  und
Herzogs  Johann  von  1479  wegen  Successio  inter ¬
  conjuges.
3.  Statutum  des  Königs  Ferdinand  I.  vom  10.  März
1530  wegen  Erbfolge  der  Ehegatten.
Friedberg,  Stadt  am  Queis.
Statuten.
Friedland,  Stadt.
1.  Statuta  der  Stadt  Friedland  von  1715.
2.  Dreidings=Ordnung  von  1713.
3.  Hier  gelten  ex  receptione  die  Schweidnitzer
Stadtrechte.
Fürstenstein,  Herrschaft,
Die  Schweidnitzer  Statuten  sind  recipirt.
Glatz,  Grafschaft.
1.  Königs  Uladislaus  Privilegium  vom  29.  April
1472,  daß  diese  Grafschaft  stets  bei  Böhm  bleiben =
  soll.
Herzogs  Heinrich  zu  Münsterberg  und  Graf  von
Glatz  Bestätigung  über  die  Stadt-Urbare  und
wegen  des  Meilenrechts  von  1475.
Grafen  Johann  Verordnung  von  1533  ratione
successionis  nepotum  d.  d.  Freitag  nach  Mariae ¬
  Lichtmesse  1533.
4.  Vergleich  der  Städte  Glatz,  Habelschwerdt,  La=  |  |
deck  und  Wünschelberg  wegen  des  Meilenrechts
von  1590.
5.  Rudolphinischen  Vergleich  zwischen  Land  und
Städten  vom  15.  März  1591.
            
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