bei den romanischen Völkern. 37
das, was göttlicher Einsetzung ist, das ist nur die Gewalt an
und für sich, das Vorhandensein der Gewalt. Gott hat nicht
irgend eine Person besonders mit der Macht bekleidet, die für
die Erhaltung und Wirksamkeit der Gesellschaft nothwendig ist.
Die souveräne Gewalt ruht aber in der Gesammtheit der Mit-
glieder des socialen Körpers, in der ganzen Nation, und der
Nation kommt es zu, jener Gewalt die Einrichtung zu geben, die
ihr am vortheilhaftesten und ihren Interessen am meisten ent-
sprechend scheint. Da aber die Nationen im Allgemeinen nicht
im Stande sind, die Souveränetät unmittelbar auszuüben, so
übertragen sie diese Ausübung an ein oder mehrere ihrer Mit-
glieder." Ist die Gewalt eingesetzt, so muß die Nation ihr
gehorchen; indessen, wenn die Regierung schlecht ist, „dann kann
die Nation in rechtmäßiger Weise der Regierung die Macht
entziehen, die sie ihr anvertraut hatte". Unter Nation aber
versteht der Verfasser „das ganze Gemeinwesen oder genauer
gesprochen die Mehrheit". Man würde also den Verfasser zu
Unrecht unter die theokratischen Schriftsteller rechnen; vielmehr ist
seine Theorie von der Uebertragung der Gewalt durch das Volk
wesentlich eine demokratische. Indessen unterscheidet sie sich auch
von den Lehren der radicalen Schule in Folgendem: Die gesell-
schaftliche Vereinigung der Menschen ist für den Verfasser eine
von Gott gewollte und daher keine auf freiem Willen beruhende
Thatsache. Die Staatsgewalt, wenn sie gerecht regiert, erzeugt
bei den Bürgern die Pflicht zum Gehorsame, erscheint mithin
in ihrer Stellung weniger unsicher. Die Bürger unterliegen in
ihren Beziehungen zur Regierung den Sittengesetzen. Endlich
kann die Uebertragung der Regierungsgewalt durch das Volk
sich auch in der stillschweigenden Billigung einer Macht aus-
drücken, die der Usurpation ihren Ursprung verdankt.
Msgr. Gusrin (a. a. O. S. 200 ff.) sagt, daß die Formel
„von Gottes Gnaden" nur angewandt wird, um den kirchlichen
Schutz für die Regierung anzurufen und sie den göttlichen Gesetzen