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14. Einem schlechten Ochsen
4 Rthlr. = Sgr.
jungen, welcher auch treibt.
15. Einem Kälber=, Schwein
und Gänsejungen von Geor=
12
1
gi bis Martini.
5
16. Einem Zugochsenhirten.
3
6
17. Einem Kuhhirten.
18. Einem Gemeinhirten, wel
cher nur im Sommer hütet,
und sich, wo es gebräuchlich
mit Kost versehen muß, das
nach der Observanz bestimm= | |
te Lohn.
19. Einer Schaffnerin, die auch
für das Gesinde koch t |
20. Einer Schleußerin die nicht
18
kocht.
21. Einer Schleußerin, welche
—
kocht.
— 2
22. Einer Großenmagd.
23. Einer Mittelmagd
24. Einer Kleinenmagd.
25. Einem erfahrnen Schäfer
2
15
knecht.
26. Einem gemeinen Schäfer
10 —
knecht.
2
6
27. Einem Schäferjungen.
§. 49. Wo gemessene Dienste sind, und das Ge
findedienen der Unterthanen nur drei Jahre dauert,
können Unterthanen, welche drei Jahre hindurch als
Jungen oder Mädchen für das an dem Orte einge=