Inhaltsverzeichnis : ¬Das Partikular-Recht im Verhältnisse zum gemeinen Rechte und der juristische Pantheismus

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Geist,  Daseyn  des  Geistes,  die  Objektivität  des  Geistes,
Was  in  der  Theorie  gut  ist,  das  ist  mithin  auch  praktisch
denn  die  Theorie  ist  nur  aus  dem  wirklichen  Begriffe,  aus
dem,  was  wirklich  da  ist,  zu  gewinnen,  darum  muß  sie
auch  für  die  Wirklichkeit  passen;  sie  ist  selbst  das  Allgemeine, ¬
  welches  nur  gut  ist,  wenn  es  konkret  und  hiermit
praktisch  ist;  und  dazu  gehört,  daß  es  das  daseyende  vollständig ¬
  in  sich  aufnimmt,  und  nicht  in  Abstraktionen  verkümmert. ¬

Wenn  die  Theorie  für  die  Praxis  nicht  paßt,  so  liegt
es  nicht  an  der  Theorie,  sondern  entweder  an  dieser  oder
jener  Theorie,  weil  sie  etwa  selbst  gemacht  oder  leer  ist,  oder
an  der  Praxis,  weil  sie  schlecht  ist,  und  von  der  wirklichen
Theorie  ihre  Todeserklärung  zu  erwarten  hat*
*)  Wenn  Demosthenes  seinen  Landsleuten  ihre  selbstgemachten ¬
  Theorien  vorwirft,  weil  diese  weder  zu  praktischer  Einsicht  kommen, ¬
  noch  zur  That  werden,  (Juristische  Wochenschrift  1837  Nr.  63.
S.  525.)  oder  wenn  Aristophanes  auf  das  Rechtsprechen  in  Athen
schilt,  weil  es  weder  aus,  noch  zu  dem  Rechtthun  kommt,  so  gelten
diese  Rügen  weder  der  Theorie,  noch  dem  richterlichen  Rechtsspruche,
sondern  abstrakten  Scheinwesen,  die  den  Namen  haben,  daß  sie  leben, ¬
  aber  nicht  das  Leben  selbst.  Ein  prinzipienloses  Thun,  unvernünftiges ¬
  Handeln  mit  den  Händen,  hat  weder  Demosthenes,  noch  Aristophenes ¬
  anempfehlen  wollen.  Vielmehr  hat  jener  Volksredner  recht
eigentlich  die  Theorie  von  dem  Rechte  der  griechischen  Partikularitäten
gegen  die  Philippischen  Generalisationspläne  vertheidigt,  während  jener ¬
  Philosoph,  derselbe,  der  als  Realist  gilt,  weil  er  das  Denken
erfährt  und  die  Erfahrung  denkt,  —Aristoteles--  die  Theorie  das  Beste
nennt.  Vornehmlich  ist  aber  hier  an  Kant  zu  erinnern,  welcher  den
Gemeinplatz:  „Das  mag  in  der  Theorie  richtig  seyn,  taugt
aber  nicht  für  die  Praxis"  meisterhaft  zu  berichtigen  verstanden ¬
  hat,  um  „seine  spruchreiche,  aber  thatenleere  Zeit"  durch  die
Theorie  zur  wirklichen  Praxis  zu  erheben.  Er  läßt  zu  dem  Ende
drei  gewandte  Praktiker,  einen  Privat-,  einen  Staats-,  und  einen
Weltmann  mit  ihrem  Gemeinplatze  einem  Schulmanne  zu
            
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