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den Münchener Jahresübersichten wurde in sechs städtischen
Betrieben (vor allem bei Arbeiten im Freien) an 297 Tagen
im Jahre gearbeitet') und davon z. B. im Jahre 1900
10 Stunden an 174 Tagen
„ 27
9 8 „
„ 96
n
Im Jahre 1897 haben die im Verein „Arbeiterschutz“ organisierten ¬
städtischen Arbeiter Münchens eine Erhebung unter
ihren Mitgliedern veranstaltet?). In allen Fällen wurden Stundenlöhne ¬
gezahlt; die Höhe des Tagesverdienstes betrug dabei im
Sommer 2,40—3,00 Mk., im Winter 1,92—2,40 Mk. Fast
durchweg findet sich, dass der Lohn im Winter sinkt. Zwar
wurden in einer Reihe von Fällen bei sinkender Arbeitszeit die
Stundenlöhne etwas erhöht, aber die Mindereinnahme wurde
dabei keineswegs ausgeglichen.
In einem der Fragebogen heisst es auf die Frage nach
der Höhe des Lohnes wörtlich:
„Im Sommer 10 Stunden zu 2,60 Mk., vom 15. Oktober
ab 9 Stunden zu 2,45 Mk., vom 1. November bis 1. März
8 Stunden zu 2,30 Mk., vom 1. März bis 15. März 9 Stunden
zu 2,45 Mk.
Seit kurzer Zeit hat nun München für die Arbeiter seines
Stadtbauamts eine neue Arbeitsordnung eingeführt. Als Lohn
für vollkommen leistungsfähige Arbeiter wird hier bezahlt:
1. bei Sommerarbeit
pro Stunde
a) für Vorarbeiter
53 Pf.
b) " Gehilfen (gelernte Arbeiter)
48 c) „
" Tagelöhner (ungelernte Arbeiter) 32 Weiber „
d),
24 2. „
bei Winterarbeit wird dieser Lohn um 2 Pf. pro Stunde
erhöht.
Die Sommerarbeitszeit beträgt nun vom 15. März bis
’) Bei vielen Arbeiten natürlich auch 365 Tage, ohne dass mit dem
Wechsel der Jahreszeit sich auch ein solcher in der Arbeitsdauer vollzogen ¬
hätte.
*) Die eingegangenen Fragebogen, 115 an der Zahl, wurden dem
Verfasser in dankenswerter Weise von dem Vorstand der betreffenden
Sektion zur Verfügung gestellt.