Inhaltsverzeichnis : Beiträge zur Beurkundung der oberstrichterlichen Rechtsübung im Kreise des Civil-Rechts und Prozesses

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Handelsgesetzbuchs,  *)  mit  Ausnahme  jedoch  der  oben  im  §.  14  aufrecht  erhaltenen
Bestimmungen  des  Art.  176.
In  derselben  Nummer  des  Regierungsblattes,  welche  auch  den  Abdruck  der
allgemeinen  deutschen  Wechselordnung  nebst  dem  Einführungsgesetze  brachte,  wurde
zugleich  das,  ebenfalls  vom  4.  Juni  1849  datirte  Gesetz,  das  Wechselverfahren
in  den  Provinzen  Starkenburg  und  Oberhessen  betreffend,  publicirt.
Die  ständischen  Verhandlungen  über  den  Entwurf  desselben  bedürfen  einer  besondern
Darlegung.
—
*)  Das  Handelsgesetzbuch  der  Königlich=preußischen  Rheinprovinzen,  übersetzt
und  erläutert  von  Broicher  und  Grimm,  Köln  1835,  S.  72—122.
            
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