fullscreen : Lehrbuch des Pandektenrechts (Bd. 1)

§.  133.

Anhang.  Der  Beweis.
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§  133.
dem,  Testamentserben  über  die  Gültigkeit  des  Testaments  ergangenUrtheil ¬
  maßgebend  auch  für  die  Vermächtnißnehmer  5,  und  für
die  Erbschaftsgläubiger  wenigstens  berechtigend  6.
Ferner:  ist  auf
Grund  eines  Notherbenrechts  von  Jemandem,  welchen  dieses  Notherbenrecht ¬
  nicht  zusteht,  ein  das  Testament  umstoßendes  Urtheil
wirk
erwirtt  worden,  so  kann  sich  darauf  der  wirkliche  Notherbe  berufen'. ¬
  Endlich  wirkt,  wenn  bei  einer  Grunddienstbarkeit  das
herrschende  oder  dienende  Grundstück  im  Miteigenthum  steht,  das
von  einem  oder  gegen  einen  der  Miteigenthümer  erstrittene  Urtheil
auch  für  und  gegen  die  übrigen8.
Der  Beweis.
Anhang.
§.  133.
Die  Lehre  vom  Beweise  ist  keine  Lehre  des  materiellen
Rechtes,  sie  gehört  dem  Proceßrechte  an.  Aber  sie  hat  Seiten,
welche  zu  dem  materiellen  Rechte  in  einer  unmittelbaren  Beziehung
stehen.  Diese  sind  hier  darzustellen.
1.  Wer  muß  beweisen*?  Der  Kläger  muß  diejenigen  Thatgehörte ¬
  auch  der  Fall  der  Freiheit  und  Freigeborenheit  hierher,  1.  25  D.
de  statu  hom.  1.  5,  1.  42  D.  de  nox.  act.  9.  4,  1.  14  D.  de  iure  patr.  37.
14,  1.  5  C.  de  ord.  cogn.  7.  19.  In  allen  diesen  Fällen  wirkt  jedoch  das
Urtheil  gegen  Dritte  nicht  so  weit,  daß  denselben  benommen  wäre,  zu  behaupten,
daß  sie  selbst  die  bei  dem  Rechtsverhältniß  unmittelbar  Betheiligten  seien.  So
kann  das  Urtheil  über  die  Vaterschaft  nicht  demjenigen  entgegengesetzt  werden,
welcher  selbst  behauptet,  der  wahre  Vater  zu  sein.  Vgl.  1.  42  D.  de  lib.  causa
40.  12,  1.  1.  5  D.  si  ingen.  40.  14.  Keller  Litiscont.  u.  Urtheil  §.  47,
Wächter  II.  S.  571,  Buelow  de  praeiudicialibus  formulis  (Wratislaviae
1859)  p.  41  sqq.
5  L.  3  pr.  D.  de  pign.  30.  1,  1.  14  D.  de  appell.  49.  1,  l.  50  §.  1  D.
de  leg.  I.  30,  l.  8  §.  16  1.  17  §.  1  D.  de  inoff.  test.  5.  2,  l.  12  pr.  §.  2  C.
de  pet.  her.  3.  31.
6  L.  50  §.  1  i.  f.  D.  de  leg.  I.  30,  l.  12  §.  1  C.  de  pet.  her.
3.  31.
7  L.  6  §.  1  D.  de  inoff.  test.  5.  2.
9  L.  4  §.  3.  4  l.  19  D.  si  serv.  8.  5.
1  Aus  der  Literatur  über  die  Lehre  von  der  Beweislast  ist  hier  hervorzuheben: ¬
  Weber  über  die  Verbindlichkeit  zur  Beweisführung  im  Civilprozeß
            
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