Metadata : Electa juris publici oder die Vornehmsten Staats-Affaires von Europa (T. 14 (1719))

Chur=Sächs.  Patent
210
militari,  worunter  ein  jeder  nach  seinem  Stande -
  der  bißherigen  Ordnung  gemäß,  gehöret  zu
stehen  schuldig  seyn.  Solchemnach  dergleichen
Personal  Klagen  und  Ansprüche=  wenn  sie  bey
denen  Civil-Judiciis  angebracht  werden,  an
das  Forum  militare  ungesäumt  zu  remittiren
sind.  Dargegen  sollen  alle  obbesagte  Militar-Personen, -
  quoad  Realia,  und  dahero  auch,  wegen -
  derer  von  Realibus  herrührenden  Vormundschafften -
  /  nebst  diesen  anhängigen  Rechnungs=Sachen, -
  ingleichen,  was  ihre  Land=  und  unbewegliche -
  Guͤther  betrifft,  oder  occasione  dererselben -
  herrühret,  vor  denen  Civil-Obrigkeiten  /
unter  deren  Jurisdiction  sie  situiret,  oder  vermöge -
  derer  Landüblichen  Rechte  gehören,  entweder -
  Persönlich,  oder,  wenn  sie  selbsten,  derer  r
Krieges=Dienste  halber,  nicht  abkommen  können, -
  durch  Bevollmächtigte  zu  erscheinen,  und
Rechtliche  Handlung  zu  pflegen,  verbunden
seyn.  Jmmaßen  auch  deren  Pachtere,  Verwalter, -
  Hof=Jäger,  Dienst=Gesinde  und  Domestiquen, -
  so  ihnen  nicht  im  Felde  Dienste  thun,
unter  der  ordentlichen  Civil-Jurisdiction  verbleiben. -
  Damit  nun  auch
10.
Niemand  wider  Billigkeit  sich  des  Fori
militaris  anmaßen  möge,  so  sollen  die  Processe
und  Delicta  derer  /  welche,  ehe  sie  noch  in  Soldaten=Stand -
  getreten,  in  Foro  civili  Rechtsanhän= -
 -
  für
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer