Full text: Beiträge zur Kenntniß des schlesischen Provinzial-Rechts für Geschäftsmänner ([Hauptbd.])

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7. In sämmtlichen Städten und Dörfern des Für 
stenthums Trachenberg. 
8. In sämmtlichen Dörfern des Dohm-Kapituls 
St. Johannis zu Breslau. 
9. In sämmtlichen Dörfern des Stifts zu unserer 
lieben Frauen auf dem Sande zu Breslau. 
10. In sämmtlichen Dörfern des Stifts zu St. 
Claram. 
11. In sämmtlichen Dörfern des Stifts zu St. 
Mathias. 
12. In sämmtlichen Dörfern des Stifts zu St. 
Vincenz, und 
13. In sämmtlichen Dörfern der Commende Cor 
poris Christi. 
14. In der Stadt Namslau und den dazu gehö 
rigen Grundstücken. 
15. In der Stadt Brieg und sämmtlichen Dörfern 
des Fürstenthums Brieg. 
16. Jn den Städten Creutzburg , 
17, Silberberg, 
18. Ohlau, 
19. Reichenstein, desgleichen 
20. In dem Fürstenthum Münsterberg und Wei 
chbild Frankenstein, und allen darin belegenen 
Städten und Dörfern. 
21. In der Stadt Liebenthal, auch 
22. In dem Stift Liebenthal und in denen dazu 
gehörigen Dörfern, und | | 
23. In sämmtlichen zu dem Fürstenthum Trachen 
berg gehörigen Städten und Dorfschaften. 
§. 1. Wenn in vorgenannten Orten bei dem
	        
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