118 Von der Aufsicht über minderjährige Kinder rc.
(138. Erbschaftsgelder, z. B. von der Hinterlegungskasse, empfangen
hat.
- Der wirkliche Erbe ist nicht befugt, den Ersatz dieser
Früchte, als kapitalisirt und folglich einen Theil der Erbmasse
bildend, zu verlangen. Paris. J. 19. S. 1834. 2. 416.
s. Art. 549. 550.
(5) Der Staat, welcher eine Verlassenschaft in gutem Glauben
als erblos besessen hat, wird Eigenthümer der Früchte zum Nachtheile =
der gesetzlichen Erben, obwohl er das Erkenntniß auf Besitzeinweisung ¬
erst lange Zeit nach Eröffnung der Erbschaft erwirkt hat.
Jn diesem Falle findet kein Unterschied statt zwischen den
vor und nach der Besitzeinweisung bezogenen Früchten; sie gebühren =
sämtlich dem Staate, welcher nur die seit der Klage
der Erben bezogenen Früchte zurückzugeben hat, und überdies
am Betrage derselben 5% als Verwaltungskosten einzubehalten
befugt ist. Paris. J. 19. S. 1834. 2. 456.
s. Art. 545. 550.
Dritter Abschnitt.
Von den Wirkungen der Verschollenheit in Hinsicht auf die Ehe.
139.
1. Der Art. 139 ist auf den Fall, wo der Ehegatte nur
vermißt, eben so anwendbar, wie auf den Fall, wo er für verschollen =
erklärt war. — Der zweite Ehegatte ist daher nicht befugt,
auf Ungültigkeit der zweiten Ehe anzutragen, zumal wenn er nicht
das Daseyn des ersten Ehegatten beweiset. Lyon. S. 30. 2. 227.
s. Art. 129. 147. 184. ff. 312.
(2) Im entgegengesetzten Sinn entschieden. —
Die Kinder
erster Ehe sind daher befugt, auf Ungültigkeit der zweiten Ehe
anzutragen, wenn zu der Zeit, wo diese geschlossen wurde, der
andere Ehegatte nur vermißt war.
Jedoch genügt der Beweis der ersten Ehe, als Thatsache,
noch nicht zur Ungültigkeitserklärung der zweiten Ehe; hierzu
wird erfordert, daß erwiesener maßen die zweite Ehe vor der Auflosung =
der ersten geschlossen wurde. Douai. R. G. 1837. 2.
488. — s. Art. 147. 184.
Viertes Kapitel.
Von der Aufsicht über minderjährige Kinder, deren Vater
verschollen ist.
s. Art. 155. 283. 371. 389. 450. 1427. 1990. *)
s. Art. 155. 402 ff.**
Jm Text des B. L. R. ist statt Vorwissen zu lesen: Vermissen.
(Druckfehler.)
—
Von dem Einflusse der Abwesenheit auf die Ehe. Zachar. I. 159.
**
Von dem Einflusse der Abwesenheit auf die elterliche Gewalt.
Zachar. I. 160.
1**)
Bestellung von Vormündern für die minderjährigen Kinder
eines Abwesenden. Trefurt 77. §. 116.
141.
142.