Volltext : Lang, Johann Jakob: Lehrbuch des justinianisch römischen Rechts

§.  46,  47,1  Die  edicta  provinoialia.  Lex  Cornelia.  44
E.  Die  edicta  poovinetalia.
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Cic.  au  Attic.  VI,  1.  Cajas  1,  6.  —
Hugo  R.  G.  S.  395  fl.
..
§.  46.
In  die  Provinzen  wurden  zur  Zeit  der
freien  Republik
Statthalter  (praesides)
gesandt,  welche  die  höchste  Gewalt
in  denselben  ausübten.  Diese  Statthalter  waren  entweder
Exconsuln  (proconsules)  oder  Exprátoren  (propraetores),
je  nachdem  eine  militärische  Macht  in  denselben  nothwendig
war  oder  nicht;  daher  auch  der  Unterschied  zwischen  provinciae ¬
  proconsulares  und  praetoriae.  Neben  diesen  Statthaltern ¬
  besorgten  quaestores  in  den  Provinzen  die  nämlichen
Geschäfte,  welche  die  Aedilen  in  Rom  hatten.  Mit  der  Kaiserzeit ¬
  wurde  Dieß  insofern  anders,  als  der  Kaiser  die  proconsularis ¬
  potestas  erhielt,  d.  h.  das  Recht,  gewisse  Provinzen ¬
  als  höchster  Statthalter  des  populus  romanus  z
ste
regieren.  Diese  Provinzen  hießen  kaiserliche,  der  Kaiser
sandte  in  dieselben  Delegate,  welche  in  seinem  Namen  die
höchste  Gewalt  übten.  Die  übrigen  Provinzen  wurden  noch
immer  von  abgegangenen  Magistraten  regiert,  und  hießen
Senatsprovinzen.  Bei  diesen  blieb  daher  die  alte  Verfassung, ¬
  wie  zur  Zeit  der  freien  Republik;  deshalb  wurden
auch  in  dieselben  noch  fortwährend  quaestores  gesandt,  was
in  den  kaiserlichen  Provinzen  nicht  statt  fand.  Die  Vorsteher
der  Provinzen  erließen  nun  ebenfalls  Edicte,  und  zwar  die
praesides  gerade  so  wie  in  Rom  die  Prätoren,  die  Quástoren
wie  in  Rom  die  Aedilen.  Allein  diese  Edicte  (edictum
provinciale  in  dem  Sinne,  welchen  Cicero  damit  verbindet)
bezogen  sich  nur  auf  die  eigenthümlichen  Verhältnisse  jeder
Provinz;  im  Uebrigen  schlossen  sich  die  Provincialobrigkeiten ¬
  an  das  Stadtedict  an.  In  den  kaiserlichen  Provinzen
scheint  gar  nicht  edicirt  worden  zu  seyn,  wenigstens  wissen
wir  nichts  von  Edicten  der  kaiserlichen  delegati;  und
Quästoren  gab  es  nicht.  Es  wurde  hier  däher  Alles  wohl
            
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