2. Litteratur.
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rungen von Faber, finden sich auch in seinen Errores ¬
l'ragmaticorum, in seinen Coniecturae iuris civilis ¬
und in anderen Theilen seiner Rationalia. Ueberhaupt ¬
ist Faber ein Hauptschriftsteller für uns, voll
Gelehrsamkeit, die er fast zu freigebig auskramt, und
voll eigener Gedanken; aber er will vorsichtig benutzt
seyn, weil seine Theorieen, Hypothesen und Behauptungen, ¬
obgleich immer originell und scharfsinnig, bei
näherer Prüfung sich bei Weitem nicht immer als probehaltig ¬
ausweisen. Er hat viel in der Rechtswissenschaft
aufgeklärt, aber auch eine Menge falscher Ansichten in
Gang gebracht.
VI. R. Bachowius van Echt, Commentatio in
primam partem Pandectarum. Spirae 1630. 4.
lib. IV. tit. 1-6.
Bachow gehört zu den ausgezeichneteren Zöglingen
der Cujazischen Schule, als welcher er sich auch in seinem ¬
Abriß der Restitutionslehre, der indessen keineswegs ¬
auf Vollständigkeit Anspruch machen kann, durch
lichtvolle Behandlung seines Stoffs, so wie durch treffende ¬
Bemerkungen und helle Blicke ausweist. Seine
etwas bissige Polemik ist vorzüglich gegen Anton Faber =
gerichtet, den er, als einen Gegner von Cujaz,
bei jeder Gelegenheit bekämpft, zuweilen auch mißhandelt, ¬
und dessen Schwächen seinem durchdringenden
Verstande nirgends entgehen.