Metadata : Burchardi, Georg Christian: ¬Die Lehre von der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

2.  Litteratur.
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rungen  von  Faber,  finden  sich  auch  in  seinen  Errores ¬
  l'ragmaticorum,  in  seinen  Coniecturae  iuris  civilis ¬
  und  in  anderen  Theilen  seiner  Rationalia.  Ueberhaupt ¬
  ist  Faber  ein  Hauptschriftsteller  für  uns,  voll
Gelehrsamkeit,  die  er  fast  zu  freigebig  auskramt,  und
voll  eigener  Gedanken;  aber  er  will  vorsichtig  benutzt
seyn,  weil  seine  Theorieen,  Hypothesen  und  Behauptungen, ¬
  obgleich  immer  originell  und  scharfsinnig,  bei
näherer  Prüfung  sich  bei  Weitem  nicht  immer  als  probehaltig ¬
  ausweisen.  Er  hat  viel  in  der  Rechtswissenschaft
aufgeklärt,  aber  auch  eine  Menge  falscher  Ansichten  in
Gang  gebracht.
VI.  R.  Bachowius  van  Echt,  Commentatio  in
primam  partem  Pandectarum.  Spirae  1630.  4.
lib.  IV.  tit.  1-6.
Bachow  gehört  zu  den  ausgezeichneteren  Zöglingen
der  Cujazischen  Schule,  als  welcher  er  sich  auch  in  seinem ¬
  Abriß  der  Restitutionslehre,  der  indessen  keineswegs ¬
  auf  Vollständigkeit  Anspruch  machen  kann,  durch
lichtvolle  Behandlung  seines  Stoffs,  so  wie  durch  treffende ¬
  Bemerkungen  und  helle  Blicke  ausweist.  Seine
etwas  bissige  Polemik  ist  vorzüglich  gegen  Anton  Faber =
  gerichtet,  den  er,  als  einen  Gegner  von  Cujaz,
bei  jeder  Gelegenheit  bekämpft,  zuweilen  auch  mißhandelt, ¬
  und  dessen  Schwächen  seinem  durchdringenden
Verstande  nirgends  entgehen.
            
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