Metadaten : Zeitschrift für Gesetzgebung und Praxis auf dem Gebiete des deutschen öffentlichen Rechtes (Jg. 4 (1878))

9.4. Pfenniger, Heinrich. Der Begriff der Strafe

9.5. Dalcke, A. Die Deutsche Strafprozeßordnung etc.

Literatur.

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lich zu bearbeiten und wird sich durch die Richtigstellung des Verständnisses um
Theorie und Praxis ein gleich hohes Verdienst erwerben.
Berlin, im Zanuar 1878. W. Hartmann.
Pfenniger, Heinrich, Dozent an der Universität Zürich. Der Begriff der
Strafe. Untersucht an der Theorie von Hugo Grötius. Zürich. Druck
und Verlag von Orell Fußli u. Comp. 1877.
Das Werk ist mit großem Fleiße gearbeitet — äußerlich auch vortrefflich
ausgestattet — allein der Zweck der Schrift: den Begriff der Strafe festzustellen,
ist leider nicht erreicht, ja fast ganz für verfehlt zu erachten. Das historische
Material ist zusammengereihet, hie und da auch einer — freilich nicht überall
zutreffenden — scharfen — theilweise einseitigen — Kritik unterzogen; aber die
Aufgabe, die der Verfasser sich gestellt hat: „die realen Grundverhältnisse, aus
denen die verschiedenen Theorien erwachsen- nachzuweisen, die verschiedenen Be-
ziehungen aufzudecken und deren logische Konstruktion in den Begriffen zu be-
stimmen", S. 177, ist nicht gelöst. Das Werk giebt über den Begriff der Strafe
keine Aufklärung, und die angestellten Untersuchungen sind für die Strafrechts-
wissenschaft im Ganzen von geringem Werthe. Die Lektüre des Buches ist er-
müdend und wenig befriedigend. Es fehlt eine scharfe, klare und systematische
Behandlung des Stoffes.
Berlin, im Zanuar 1878. W. Hartmann.
Dalcke, A., Ober-Staatsanwalt. Die Deutsche Strafprozeßordnung und das
Gerichtsverfaffungsgefetz nebst den betreffenden Einführungsgesetzen. Mit
Kommentar in Anmerkungen. Berlin, 1678. Verlag von Franz Vahlen.
Der vorliegende Kommentar stellt sich — nach den Worten der Vorrede —
die Aufgabe, die praktische Handhabung der Strafprozeßordnung zu erleichtern
und benutzt zur Erreichung dieses Zweckes — wie auch die übrigen erschienenen
Kommentare der deutschen Strafprozeßordnung — als Auslegungsmaterial die
Motive und die Vorarbeiten der Reichs-Zustiz-Kommission, sowie die Verhand-
lungen im Reichstage selbst. Aber der Verfasser hat noch etwas mehr gegeben,
als die übrigen, zur Beurtheilung vorgelegenen, Kommentare enthalten, indem
er auch auf die Preußische Judikatur, soweit sie noch verwendbar und von
Interesse ist, Rücksicht genommen hat. Anzuerkennen ist, daß die Anmerkungen
und insbesondere die erläuternden Mittheilungen aus dem Materiale der Vor-
arbeiten in gedrängter Kürze gegeben sind. Die weitläufige Behandlungsweise
ermüdet und erschwert den Gebrauch eines Kommentars in der Hand des
Praktikers.
Das Werk wird als ein brauchbares Handbuch empfohlen. Demselben ist
auch ein recht vollständiges Register beigegeben.
Die äußere Ausstattung ist vortrefflich.
Berlin, im Januar 1878. W. Hartmann.

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