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Zweck und irgend welchen Erfolg für den Grundbesitz hat also die
fragliche Einschränkung absolut nicht und kann ihn nicht haben. Der
Grundbesitzer in Stadt und Land läßt sich heute noch nicht vorschreiben,
welche Darlehensart er wählen soll; er wählt diejenige Art, welche er
nach eigenem Ermessen als die seinen Interessen entsprechendste hält, und
erhält er das Darlehen bei der einen Bank nicht so, wie er es will, so
geht er zur anderen.
Es hat dies seinen natürlichen Grund schon in den ganz verschiedenen
Bedürfnissen des Grundbesitzes und in den verschiedenen Zwecken, denen
die verschiedenen Kapitalsaufnahmen dienen sollen.
Mag auch eine noch so namhafte Summe von Theoretikern und
selbst Grundbesitzern von den Vorzügen und nutzbringenden Wirkungen
der Amortisationshypothek überzeugt sein, so ändert dies nichts an der
Thatsache, daß diese Ueberzeugung noch nicht in das Gros der Grundbesitzer ¬
eingedrungen ist, sondern daß bei vielleicht 99 Procent der
Grundbesitzer vielmehr eine gegentheilige Anschauung, eine direkte Abneigung ¬
gegen Amortisationshypotheken herrscht. Und diesen wird keine
andere Ueberzeugung beigebracht dadurch, daß man drei Banken zwingen
will, nur Amortisationshypotheken zu geben; will man jenes erreicher
müssen zutreffendere Mittel angewendet werden, zu deren Erörterung hier
nicht der Ort ist. Es hängt also — wir fürchten uns lächerlich zu
machen, wenn wir das erst noch aussprechen, — nicht von den Banken
ab, ob kündbare, oder in Raten zahlbare, oder amortisirbare Darlehen
kontrahirt werden, sondern einzig und allein von den Grundbesitzern.
Die Freunde der Normativbestimmungen und des den Banken auferlegten ¬
Zwanges suchen als Beweis für die Richtigkeit ihrer Ansichten
geltend zu machen, daß kein Bedürfniß bestehe, die drei Banken von dem
Zwange zu befreien, da auch sonst Kapitalien genug vorhanden seien.
Es ist das mindestens eine sonderbare Logik. Die Banken bestehen einmal, ¬
sie dienen einem bestimmten Zwecke, nämlich der Förderung des
Realkredits, und man hindert sie gleichwohl, diesen ihren Zweck zu
erfüllen.
Man meint ferner, daß die kündbaren Hypotheken eine Gefahr für
den Grundbesitz seien, insofern die Banken gerade zu Zeiten der Geldnoth
die Hypotheken kündigen könnten. Dies ist aber ganz und gar unzutreffend. ¬
Erstens haben die Banken kein Interesse, ihre Kapitalien
zurückzuziehen, sondern entspricht es vielmehr ihren Interessen, daß die
Kapitalien möglichst lange auf den beliehenen Grundstücken bleiben, und
zweitens werden sich die Banken gerade in kreditarmer Zeit, in welcher