Volltext : Schwab, Carl Heinrich: Über das unvermeidliche Unrecht

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Sicherer  kann  er  unmöglich  seyn,  wenn  es  nach  dem
Deutschen  Rechte  geht,  oder  vielmehr,  es  gienge  hier
der  Wirkung  nach,  von  selbst  nach  dem  Deutschen
Rehte.  Der  Hintersatz  folgt  mithin  nicht  aus  dem
Nordersatze.  —  Aber  noch  aus  einem  weitern  Grunde,
den  wir  schon  berührt  haben,  der  aber  eine  genasere
Aunsführung  verdient,  folgt  er  nicht  aus  demselben.
Denn  es  giebt,  wie  wir  oben  gezeigt  haben,  verschiedene ¬
  Fälle,  wo  den  Stammeigenthümer  zu  finden,
sehr  leicht  ist,  ja  häufig  ist  der  Verkäufer  (oder  Vorgänger, =
  auctor  überhaupt)  selbst  wahrer  Eigenthümer, =
  und  also  gewissermaßen  sebst  Stammeigenthümer; =
  es  kann  demnach  häufig  —  nämlich  in  allen
diesen  Fällen  —  ein  Verkehr  mit  äußern  Sachen,
auch  wenn  es  nach  der  Rei=Vindicition  geht,  einen
sichern  Erwerb  gewähren.  Denn  daraus,  daß  den
Stammeigenthümer  zu  finden,  mihrentheils  unmöglich
ist,  würde  höchstens  folgen,  daß  der  Verkehr  mit  den
meisten  äußern  Sachen  keinen  sichern  Erwerb  verschaffet, ¬
  keineswegs  aber  nach  Kant,  daß  der  Verkehr ¬
  mit  äußern  Sachen  —  überhaupt,  mit  allen
verb  gewährt.
und  jeden  Sachen,  einen  unsichern  ErKaufe =
  ich  doher  erwas  von  jemanden,  der  diese  Sache
verjährt,  oder  bey  ihrer  Entstehung  sogleich  in  Besitz
genommen  oder  solche  gehörig  speckficirt  hat,  u.  s.  w.,
und  er  giebt  mir  die  Beweismittel  dieser  Thatsachen
an  die  Hand,  so  habe  ich  auch  da,  wo  die  Vindication =
  eingeführt  ist,  diese  Dinze  ganz  sicher  erworben.
7.)  Jn  den  andern  freylich  beyweitem  zahlreichern
Fillen,  wo  es  für  mich  unmöglich  ist,  bis  zum
Stammeigenthümer  aufzusteigen,  habe  ich  keinen  ginz
sichern  Erwerb.  Denn  ich  muß  immer  befürchten,
            
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