Metadata : Nova Acta Iureconsultorum Oder Gründliche Auszüge, und unpartheyische Urtheile über die Neuesten Juristischen Bücher und Disputationes (Th. 4 (1739))

366  2)  Von  den  Beschwerden  der  in
sicht  so  lang  unumgaͤnglich  zu  erfordern,  als  sie
noch  keine  bestimmte  Versicherungen  und  Aussichten -
  an  eine  unnachtheilige  endliche  Uebereinkunft -
  mit  Frankreich  haben,  und  mithin  durch
getrennte  Behandlung  sich  der  Gefahr  aussezen, -
  jede  noch  so  laͤstige  Bedingung,  welche
man  ihnen  vorzuschreiben  füͤr  gut  finden  wuͤrde, -
  bey  den  Verhandlungen  eingehen  zu  müssen. -
  Es  kommt  noch  hinzu,  daß  das  Band,
welches  jeden  Reichsstand  an  das  Reich  und
seine  Mitstaͤnde  bindet,  ihnen  selbst  die  Pflicht
auferlegt,  durch  einseitige  Entschliessungen,  besonders -
  so  lang  noch  von  entscheidenden  Praliminarfragen -
  die  Rede  ist,  keinen  der  gemeinen
Sache  nachtheiligen  Eingang  zu  machen,  noch
den  Rechten  des  Reichs  auf  ihre  unter  der  Souverainetaͤt -
  gelegene  Besitzungen  durch  eigenmächtige -
  Uebereinkunft  etwas  zu  vergeben.
Denn  wenn  diß  gleich  ehmals  durch  die  foͤrmliche -
  zur  politischen  Nothwendigkeit  gewordene -
  Anerkennung  der  Souveraͤnetaͤt  geschehen  ist;
so  hat  es  doch  das  Reich  niemalen  oͤffentlich
gebilliget,  noch  köͤnnen  dardurch  die  Fuͤrsten
zu  ähnlichen  Schritten  berechtiget  werden,  so
lang  gleiche  Umstände  sie  ihnen  nicht  asdringen. -
  Indessen  findet  auch  hierinn  ein  Unterschied -

Max-Planck-Institut  für
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