8.
Nummer 3/4. Berlin, den 1. Februar 1917
8.1.
Abhandlungen
8.1.1.
Ein dringendes Gebot!
Eine Umfrage
(Otto Liebmann)
8.1.2.
Weitere Zustimmungen: Groener, Zimmermann, Rothe, Laband, Langfeld, Frhr. v. Rheinbaben, Robolski, Graf v. Posadowsky-Wehner, Kriege, v. Bassewitz, Laue, v. Wussow, Bassermann
Nummer 3 — 4.
Berlin, den 1. Februar 1917. 22. Jahrgang.
Begründet von LABAND — STENGLEIN — STAUB.
Herausgegeben von
DR. P. LABAND, DR. 0. HAMM, DR. ERNST HE1NITZ,
Wirkl. Geh. Rat, Professor. Wirkl. Geh. Rat, Oberlandesgerichtspräsident a. D. G«h. Justizrat
Schriftleiter: DR. JUR. OTTO LIEBMANN.
Die „Deutsche Juristen-Zeitung* erscheint am 1. und 15.
jeden Monats. Vierteljährlich einschließlich aller Beilagen
für Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Luxemburg 4 M.;
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Verlag: OTTO LIEBMANN, Berlin.
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Ein dringendes Gebot! |
Eine Umfrage.
Im Anschluß an die 63 Aeußerungen zu dieser
Umfrage im Interesse der vaterländischen Hilfs-
dienstpflicht, Seite 5, 1917 d. Bl., veröffentliche
ich nachstehend noch weitere 13 Zustimmungen, die
zum Teil wegen Erkrankung, zum Teil wegen Ab-
wesenheit oder mit Rücksicht auf die damals zu kurz
bemessene Frist, mir noch nachträglich zugegangen
sind. Auch allen diesen Herren sage ich für die
bereitwillige Erfüllung meiner Anregung den verbind-
lichsten Dank. Ebenso allen denjenigen, die in
unerwartet großer Zahl aus der Mitte des Leser-
kreises heraus ihre uneingeschränkte Zustimmung zu
der Umfrage geäußert haben.
Möge dieser von so hervorragenden Seiten unter-
stützte Aufruf wie auch das nachfolgende Schluß-
wort aus maßgebender Feder nicht ungehört bei
deutschen Juristen und dem rechtsuchenden Volke
verhallen! Dr. Liebmann.
1. Weitere Zustimmungen.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß es zur Er- j
sparnis wertvoller Kräfte dringend geboten ist, den j
Weg der Rechtsprechung zu vereinfachen und abzu- I
kürzen. Wenn auch das Vertrauen des Volkes auf
seine Rechtssicherheit ein Grundpfeiler ist, der un-
verrückbar feststehen bleiben muß, so sollte man
doch bestrebt sein, in einer Zeit, wo es auf jede
Manneskraft ankommt, durch Monate dauernde Privat-
prozesse zu vermeiden. Auch liegt es im dringenden
öffentlichen Interesse, daß Rechtsstreitigkeiten auf
kürzestem Wege entschieden werden.
Generalleutnant Groener,
Chef des Kriegsamts, Berlin.
Meine Meinung zu der von Ihnen zur Erörterung
gestellten Frage ist in kurzen Worten die, daß auch
auf dem Gebiete der Rechtspflege alles von Nutzen
ist, was Zeit und Kraft spart und für die vater-
ländischen Aufgaben der Kriegführung frei macht.
Zimmermann, Staatssekretär d. Auswärtigen Amtes,
Wirkl. Geh. Rat, Berlin.
Der Ernst der Zeit fordert mit gebieterischer
Notwendigkeit, daß alle gegenwärtig nur irgend ent-
behrlichen Kräfte für die Zwecke des vaterländischen
Hilfsdienstes freigemacht werden. Der eindringliche
Ruf der Heeresverwaltung wird deshalb auch bei
den Juristen überall freudigen Widerhall und volles
Verständnis finden. Eine weitere Beschränkung des
durch Einziehungen zum Heeresdienst bereits stark
gelichteten und in Bezug auf die Inanspruchnahme
ihrer Arbeitskräfte schon jetzt äußerst angespannten
Justizbeamten wird sich freilich nur dann ermöglichen
lassen, wenn durch entsprechende gesetzgeberische
Maßnahmen eine wirksame Entlastung der Gerichte
herbeigeführt wird. Alle auf dieses Ziel gerichteten
Bestrebungen verdienen unter der Voraussetzung,
daß die Rechtssicherheit dabei in vollem Umfänge
gewahrt bleibt, allseitige Zustimmung und, weit-
gehende Förderung.
Die sehr dankenswerten Ausführungen in dem-
Aufruf der Deutschen Juristen - Zeitung werden bei
der Wahl des einzuschlagenden Weges wertvolle
Anregung geben. '
Großherzogi. Sächs. Staatsminister Rothe, Weimar.
Sparsamkeit und Selbstbeschränkung sind in
dem schweren Kriege die Tapferkeit der Verteidigung.
Arbeitskräfte und Materialien müssen gespart werden,
soweit sie entbehrlich sind. Dies gilt auch von der
Rechtspflege, sowohl von der Besetzung der Gerichte
als auch von der Zahl der Rechtssachen. Freilich
darf weder die streitige noch die freiwillige Gerichts-
barkeit wirklich notleiden und dadurch dem Staate
und Volke ein schwerer Schaden neben dem Kriegs-
schaden zugefügt werden. Durch die Einziehung
zum Kriegsdienst sind auch dem Gerichtsdienst und
der Rechtsanwaltschaft schon viele Kräfte, nament-
lich die kriegsdienstfähigen, entzogen worden. Aber
der Umfang der gerichtlichen Geschäfte kann während
der Zeit des Krieges verringert werden und dadurch
noch eine Anzahl von Männern für den Kriegs- und
Hilfsdienst frei gemacht oder die Arbeitslast der
Daheimgebliebenen erleichtert werden.
Wirkl. Geh. Rat, Professor Dr. Lab and,
Straßburg.