250 II. Theil. Der Besitz. D. Der Besitzschutz. § 47. Der Forderungsbesitz.
Was die Vertheilung der Beweislast bei der von dem Schuldner
zu erhebenden negatorischen Klage über das Forderungsrecht betrifft,
so ist der Kläger so, wie bei der negatorischen Servitutenklage, befreit ¬
von dem Beweise der Nichtexistenz des fraglichen Forderungsrechtes. ¬
Denn da wir es mit reinen Privatverhältnissen zu thun
haben, so wäre nicht abzusehen, warum eine Begünstigung des Gläubigers ¬
eintreten, warum der in der Gewährung des Besitzschutzes
liegende Vortheil weiter als nothwendig ausgedehnt werden sollte"
Die wichtigste Wirkung des Besitzschutzes bei den Reallastgerechtigkeiten ¬
besteht aber darin, dass die Leistung von jedem Verpflichteten ¬
verlangt werden kann auch auf Grund der von seinen Vorgängern ¬
gemachten Leistungen. Der Anerkennungsvertrag und selbst
das gerichtliche Urtheil sind nur wirksam unter den Parteien und
ihren Universalnachfolgern; daher käme der Berechtigte in die Lage,
gegen jeden Singularsuccessor sein Recht von neuem processualisch
durchzuführen. Diesem Übelstand abzuhelfen ist gegenwärtig der
einzige praktische Zweck des Forderungsbesitzes")
Schuld behandelt. Dieses Resultat wäre
10) Namentlich bei den zweifelhaften
unannehmbar.
Fällen rein persönlicher Verpflichtungen
11) Da die Wirkung gegen jeden Besich ¬
die
(zu Zinszahlungen 2c.) würde
sitzer der wichtigste praktische Erfolg
dass
sonderbare Erscheinung ergeben,
des Besitzschutzes von Forderungsrechten
die Zulassung des Besitzschutzes dieselbe
so zeigt sich, dass der Besitzschutz
ist,
Verkehrung der Beweislast bewirkte,
jenen Verpflichtungen, welche nicht
bei
welche bei der Rückforderung der wirkan ¬
einem Grundstück haften, sondern
lich gemachten Leistung durch condictio
welche nur gegen eine bestimmte Perindebiti ¬
und bei der Anfechtung der
son sich richten (wie Zinsen, Alimente)
Anerkennung der Forderung eintritt;
praktisch fast bedeutungslos bleibt.
die Zahlung einer Rate würde also als
Anerkennung oder Zahlung der ganzen
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Buchdruckerei Julius Klinkhardt, Leipzig.