Object : Teutsche Staatskanzley / Deductions- und Urkunden-Sammlung (Bd. 8 (1793))

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Daß  gleichwie
„  ad  4.)  seines  Orts  keine  Vorstellung  zu¬„ -
  rückgeblieben  seye,  um  die  Befriedigung
„  wegen  denen  bereits  abgegebenen  Natura¬„ -
  lien  beschleunigen  zu  helfen,  also  stünde
„  man  jenseits  fortan  in  lebhafter  Beeife-„ -
  rung,  den  Zahlungserfolg,  welchem  er  mit
„  Hofnung  in  der  Nähe  entgegen  siehet,  so¬„ -
  bald  nur  immer  möglich  werkthätig  zu  ma¬„ -
  chen.
§.  6.
Die  Crais=Akten,  ohngeachtet  sie  bis  zum
Jahr  1769.  gehen,  enthalten  nichts  weiter  von
dem  Betrieb  der  Forderungen  des  Creises,  nichts
von  einer  gemeinsamen  Reklamirung  seiner  gerechten -
  gemeinschaftlich  erwachsenen  Ansprüche
und  Forderungen,  sondern  betreffen  nur  die  Forderung -
  des  Garde  Magazin  Ferrand,  wegen  Transportirung -
  des  —  in  Gefahr  gestandenen  Werthheimer -
  Magazins.
Vom  Jahr  1761.  an,  scheinen  also  die
Stände  jene  so  wichtige  gemeine  Crais-Angelegenheit -
  in  dieser  Eigenschaft  aus  den  Augen  verlohren -
  und  in  der  Liquidation,  so  wie  im  Betrieb
ihrer  Lieferungs-Forderungen  sich  gänzlich  isolirt
zu  haben.
Mit  welchem  Glücke?  und  wie  theuer  sie
diese  gänzliche  Verrückung  des  wahren  Standpunkts
dieser
Max-Planck-Institut  für
            
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