Metadaten : Kleine Schriften über Strafrecht und Strafprozeß (100)

Feuerbach.
Neuem,  nur  in  etwas  veränderter  Gestalt,  zu  eben  diesen  Acten
schreiben.
„Das  amtliche  Leben  der  Richter  theilt  sich  unter  solchen  Voraussetzungen ¬
  in  zwei,  jedoch  höchst  ungleiche  Theile:  der  eine  beschäftigt ¬
  sich  mit  den  Vorbereitungen  zum  eigentlichen  Richtergeschäft  und
wird  außer  dem  Gericht  verlebt;  der  andere  ist  dem  Richtergeschäfte
selbst  in  der  Gerichtsversammlung  gewidmet:  jener  vergeht  in  stummer
Stille  lesend  und  schreibend;  dieser  mit  Lautlesen,  mit  Zuhören  und
Sprechen.  Aber  die  Vorbereitungen  zum  Geschäft  sind  um  Vieles  weitläufiger ¬
  als  das  Geschäft  selbst;  dieses  ist  so  genügsam  in  seinen
Ansprüchen  auf  Mühe  und  Zeit,  daß  dasselbe  neben  den  riesenhaften,
den  allergrößten  Theil  des  Lebens  aufzehrenden  Vorbereitungen,
sich  wie  eine  kleine  leichte  erheiternde  Nebensache  ausnimmt.  In  einer
Stunde  wird  abgelesen,  was  Tage  und  Wochen  brauchte,  um  geschrieben ¬
  zu  werden;  und  diese  Tage  und  Wochen  des  Schreibens  werden.
wenn  man  in  einigermaßen  zahlreichen  Richtercollegien  den  Zeitaufwand ¬
  aller  Einzelnen  in  einer  Summe  zusammenrechnet,  nicht  blos  zu
Monaten,  sondern  zu  vielen  langen  Jahren.  Und  wozu  dieses?  Damit
die  Richter  von  dem  Papier  des  schreibenden  Berichterstatters  erfahren.
was  sie  aus  dem  Munde  der  redenden  Parteien  ebenfalls  hätten  vernehmen ¬
  können.  Die  schriftlichen  Vorarbeiten  zu  den  Geschäften  der
Gerichtssitzung  stehen  überdies  nicht  nur  im  Mißverhältnisse  mit  diesen.
sondern  auch  im  Widerspruche;  weil  das  Mittel,  zu  fördern,  auf  denselben ¬
  nur  störend  und  beschränkend  einwirkt;  weil  dasselbe,  gleich  einem
ungetreuen  Diener,  das  Beste  und  Meiste  von  dem  Eigenthum  des
Herrn  im  Voraus  für  sich  aufzehrt  und  dem  Hauptzwecke  nicht  viel
mehr  als  die  Hefen  der  Zeit  und  der  Kräfte  übrig  läßt.  Wird  nicht
das  Uebermaß  von  Zeit  und  Kraft,  welches  die  Vorarbeit  verbraucht, ¬
  dem  Geschäfte  selbst  entzogen?  Warum  sitzen  in  den  sieben
Tagen  der  Woche  die  zahlreichen  Richter  eines  ansehnlichen  Gerichtshofes ¬
  vielleicht  nur  acht  Stunden  zu  Gericht?  Darum,  weil  jeder  von
ihnen  die  ganze  übrige  Zeit  in  seiner  Wohnung  lesend,  schreibend  und
abschreibend  hinzubringen  hat,  um  jene  acht  Stunden  mit  gründlichen
Schriftvorträgen  zu  versorgen.  Daher  wird  in  solchen  Gerichten  unendlich ¬
  viel  gearbeitet,  und  doch  verhältnißmäßig  wenig  geleistet;  während
da,  wo  das  Geschäft,  die  Sache  der  Parteien  vorzutragen,  von  diesen
Parteien  selbst  übernommen  wird,  die  Richter,  welche  nun  ganz  dem
eigentlichen  Richterberufe  angehören,  bei  weitem  weniger  arbeiten,  aber
bei  weitem  mehr  verrichten.  Wer  unser  gegenwärtiges,  rastlos  sich  abarbeitendes, ¬
  doch  immer  nur  wenig  förderndes  Treiben  in  der  Nähe  betrachtet
hat,  wird  sich  kaum  enthalten  können,  an  ein  Mühlwerk  zu  denken,
für  welches  zahlreiche  Gesellen  und  Jungen  in  emsiger  Hast  das  Wasser
aus  der  Quelle  herbeiholen,  um  es  tonnenweise  selbst  über  die  Schaufeln ¬
  des  Rades  zu  gießen:  aller  Mühe  ungeachtet  dreht  sich  dieses  nur
langsam,  blos  ruckweise  um  seine  Achse,  während,  ohne  daß  es  jenes
Schöpfens,  Tragens  und  Rennens  bedürfte,  das  Werk  in  unvergleichbar ¬
  rascherem  Schwung  sich  fortbewegen  würde,  wenn  man  nur  den
            
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