Feuerbach.
Neuem, nur in etwas veränderter Gestalt, zu eben diesen Acten
schreiben.
„Das amtliche Leben der Richter theilt sich unter solchen Voraussetzungen ¬
in zwei, jedoch höchst ungleiche Theile: der eine beschäftigt ¬
sich mit den Vorbereitungen zum eigentlichen Richtergeschäft und
wird außer dem Gericht verlebt; der andere ist dem Richtergeschäfte
selbst in der Gerichtsversammlung gewidmet: jener vergeht in stummer
Stille lesend und schreibend; dieser mit Lautlesen, mit Zuhören und
Sprechen. Aber die Vorbereitungen zum Geschäft sind um Vieles weitläufiger ¬
als das Geschäft selbst; dieses ist so genügsam in seinen
Ansprüchen auf Mühe und Zeit, daß dasselbe neben den riesenhaften,
den allergrößten Theil des Lebens aufzehrenden Vorbereitungen,
sich wie eine kleine leichte erheiternde Nebensache ausnimmt. In einer
Stunde wird abgelesen, was Tage und Wochen brauchte, um geschrieben ¬
zu werden; und diese Tage und Wochen des Schreibens werden.
wenn man in einigermaßen zahlreichen Richtercollegien den Zeitaufwand ¬
aller Einzelnen in einer Summe zusammenrechnet, nicht blos zu
Monaten, sondern zu vielen langen Jahren. Und wozu dieses? Damit
die Richter von dem Papier des schreibenden Berichterstatters erfahren.
was sie aus dem Munde der redenden Parteien ebenfalls hätten vernehmen ¬
können. Die schriftlichen Vorarbeiten zu den Geschäften der
Gerichtssitzung stehen überdies nicht nur im Mißverhältnisse mit diesen.
sondern auch im Widerspruche; weil das Mittel, zu fördern, auf denselben ¬
nur störend und beschränkend einwirkt; weil dasselbe, gleich einem
ungetreuen Diener, das Beste und Meiste von dem Eigenthum des
Herrn im Voraus für sich aufzehrt und dem Hauptzwecke nicht viel
mehr als die Hefen der Zeit und der Kräfte übrig läßt. Wird nicht
das Uebermaß von Zeit und Kraft, welches die Vorarbeit verbraucht, ¬
dem Geschäfte selbst entzogen? Warum sitzen in den sieben
Tagen der Woche die zahlreichen Richter eines ansehnlichen Gerichtshofes ¬
vielleicht nur acht Stunden zu Gericht? Darum, weil jeder von
ihnen die ganze übrige Zeit in seiner Wohnung lesend, schreibend und
abschreibend hinzubringen hat, um jene acht Stunden mit gründlichen
Schriftvorträgen zu versorgen. Daher wird in solchen Gerichten unendlich ¬
viel gearbeitet, und doch verhältnißmäßig wenig geleistet; während
da, wo das Geschäft, die Sache der Parteien vorzutragen, von diesen
Parteien selbst übernommen wird, die Richter, welche nun ganz dem
eigentlichen Richterberufe angehören, bei weitem weniger arbeiten, aber
bei weitem mehr verrichten. Wer unser gegenwärtiges, rastlos sich abarbeitendes, ¬
doch immer nur wenig förderndes Treiben in der Nähe betrachtet
hat, wird sich kaum enthalten können, an ein Mühlwerk zu denken,
für welches zahlreiche Gesellen und Jungen in emsiger Hast das Wasser
aus der Quelle herbeiholen, um es tonnenweise selbst über die Schaufeln ¬
des Rades zu gießen: aller Mühe ungeachtet dreht sich dieses nur
langsam, blos ruckweise um seine Achse, während, ohne daß es jenes
Schöpfens, Tragens und Rennens bedürfte, das Werk in unvergleichbar ¬
rascherem Schwung sich fortbewegen würde, wenn man nur den