Object : Gensler, Johann Kaspar: Rechtsfälle für die Civilprocess-Praxis

Rechtsfall  38.
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sie,  Rlägerin,  von  der  Arbeit  zurückgekommen  sey
18  Gr.  auf  den  Tisch  gezählt  und  gesagt  habe:  »Mutter, ¬
  die  künftige  Woche  werdet  ihr  keine  Noth  leiden.« ¬
  Darauf  habe  die  Mutter  zu  Braungarden  gesagt ¬
  :  »wenn  die  nicht  würe,  wie  sollte  mir's  gehen?  Sie
soll  aber  auch  Alles  haben;  ich  sehe  es  nur  für  geborgt  an.«
4)  Ungefähr  im  Jahr  1809  habe  Drescher  die  Mutter
crinnert,  »doch  die  Steuern  und  Zinsen  zu  zahlen,«
hierauf  aber  zur  Antwort  erhalten:  »Margarethe  wird's
schon  möglich  machen:  Ich  habe  nichts  als  die  5  Rthlr.
vom  Acker;  das  Häuschen  bringt  kein  Brod.«  Sie,  Klägerin, ¬
  habe  hierauf  bei  dem  Schultheissen  Drescher
für  Taglohn  gearbeitet,  und  sich  12  Gr.  Steuern,  wie
auch  4  Gr.  Erbzins,  für  ihre  Mutter  abziehen  lassen.
Auf  dem  Todbette  der  Mutter,  am  9ten  Mai  1815,
habe  dieselbe  zu  denen  sie  besuchenden  Stockmann
und  Klippach  gesagt:  »meine  Margreth  hat  mich  ernührt; ¬
  —  ich  bin  ihr  Alles  noch  schuldig.  —  Sie  hätte
sich  ein  kleines  Capitülchen  sammeln  können.—  Sie  braucht
ihren  Schwestern  gar  nichts  zu  geben.  —
Das  Häuschen
und  der  Acker  reichen  nicht.«
1)  Rritik  des  ersten  Erkenntnisses.
2)  Beweisantretung.  —  Zeugenartikel:
38.
In  einer  am  3ten  April  1816  von  dem  Kaufmann  Anreas ¬
  Fuchs  zu  Holmenburg,  bei  dem  herzoglichen
mte  Braunwitz,  wider  den  Rosshändler  Stephan
chmorig  eingereichten  Klage  trug  Erster  vor:
»am  6ten  Jänner  1816  habe  er  von  dem  Beklagten
in  dessen  Wohnung  zu  Braunwitz,  einen  schwarzbraunen, ¬
  fünfjährigen,  17  Faust  hohen,  Wallachen  für
24  Friedrichsd'or  gekauft  und  gegen  Zahlung  dieser
Raufsumme  übergeben  erhalten.  Schon  am  7ten  jenes
Monats  aber  habe  er  den  Rotz  an  jenem  Pferde  bemerkt
und  Tags  darauf  dem  Beklagten  melden  lassen:  wenn
            
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