Inhaltsverzeichnis : Mölling, Georg Philipp Friedrich: Versuch einer systematischen Darstellung des holsteinisch-deutschen Gesinderechts und des Entwurfs einer Gesindeordnung

Verbesserungen.
S.  63.  11  von  unten  l.  nothwendigen  st.  nothwendigem.
S.  113.  4  von  unten  l.  wurden  st.  wurde.
S.  173.  8  von  unten  l.  welcher  st.  welche.
S.  45  st.  Note  1  l.  Note  2  und  st.  Note  2  l.  Note  1.
S.  463.  7  l.  merces  st.  merx.
S.  109  3.  7  von  oben  l.  Jeden  st.  Jedem.
S.  1113.  3  von  oben  l.  und  es  muß  st.  muß.
S.  113  3.  6  von  oben  l.  die  st.  diese.
S.  138  3.  2  von  oben  l.  conditio  st.  condictio.
S.  159  3.  0  von  unten  l.  reciproce  st.  veciproce.
S.  217  3.  5  von  unten.  Der  Ausdruck  culpa  levissima  kommt
im  Römischen  Rechte  nur  einmal  vor.  L.  44.  D.  9,2.
S.  220  3.  1  von  unten  l.  conduxit  st.  corduxit.
S.  228  Z.  12  von  oben  l.  nummus  st.  numerus.
S.  229  3.  6  von  oben  fällt  das  Wort:  in,  weg.
S.  238  Note  2  l.  L.  ult.  st.  Luet.
S.  317  3.  2  von  unten  l.  Gesinde  st.  Geside.
S.  416  3.  17  von  unten  l.  das  st.  daß.
S.  432  3.  16  von  unten  l.  ihr  st.  ihm.
S.  437  8.  8  von  unten  l.  Bedürfniß  st.  Bedüfniß.
            
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