fullscreen : Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft (Bd. 15 (1873))

28. Berichtigung

Von der DelikLsfähigkeiL der Sclaven nach röm. Recht re. 617
Der Nntzen davon, daß solche „unpraktische" Dinge wie die
Civilobligation des Sclaven untersucht werden, wird nicht ausbleiben;
denn wenn wir recht sehen, wird eben daran daß der Sclave civi-
lirter obligirt werden konnte, das wahre Wesen der Obligation
eine richtige Stütze finden, wie umgekehrt erst aus diesem die civile
Obligirung des Sclaven ihre volle Erklärung finden dürfte.
Bz.

Berichtigung.

Auf Seite 561 Tertzeile 2 von unten, ist zu lesen:
„DeducLion" statt Denuction.

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