bis auf das Jahr 1791. | 251
liche Absterben weiland Seiner Römisch=Kaiserlichen -
Majestät Josephs II. glorwürdigsten Andenkens -
von dem Hochlöblichen Kurmainzischen Reichs=Direktorio, -
wegen Fortsetzung der Reichsversammlung -
und unter welchen Modalitäten die Reichsvikariats=auspicia -
hiebey einzutreten haben? am
20ten Merz gemachte Aeusserung, in Vortrag
und Umfrage gestellt hat, so ist dafür gehalten
und geschlossen worden:
Es wäre vordersamst die in besagter Aeusserung -
enthaltene preiswürdige Zusicherung, daß
das Höchste Kurfürstliche Collegium die baldige
Wiederbesetzung des Allerhöchsten Kaiserthrons constitutionsmäßig -
zuversichtlich zur vorzüglichen Angelegenheit -
sich machen werde, danknehmigst zu
verehren, und nach der hiezu bereits gemachten
Vorbereitung die beförderliche Erfüllung grundmüthigst -
zu wünschen und zu erbitten.
In dieser Hofnung könne man
1) nicht anders als sehr ersprieslich ansehen, -
daß währendem Zwischenreich und bis zu
jenem erfreulichen Erfolg die Versammlung der
Höchst= und Hohen Reichsstände in ununterbrochener -
Fortdauer bestehe; und wolle auch
2) zur Erreichung dieses Endzweckes und
zu standhafter Beförderung und Unterhaltung des
Reichs=Wol und Ruhestandes jedem schicklichen
Vereinigungs=Mittel beytreten, wodurch die Mitwirkung -
der Durchlauchtigsten Herren Reichsvikarien -
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