Metadata : Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 2 (1791))

bis  auf  das  Jahr  1791.  |  251
liche  Absterben  weiland  Seiner  Römisch=Kaiserlichen -
  Majestät  Josephs  II.  glorwürdigsten  Andenkens -
  von  dem  Hochlöblichen  Kurmainzischen  Reichs=Direktorio, -
  wegen  Fortsetzung  der  Reichsversammlung -
  und  unter  welchen  Modalitäten  die  Reichsvikariats=auspicia -
  hiebey  einzutreten  haben?  am
20ten  Merz  gemachte  Aeusserung,  in  Vortrag
und  Umfrage  gestellt  hat,  so  ist  dafür  gehalten
und  geschlossen  worden:
Es  wäre  vordersamst  die  in  besagter  Aeusserung -
  enthaltene  preiswürdige  Zusicherung,  daß
das  Höchste  Kurfürstliche  Collegium  die  baldige
Wiederbesetzung  des  Allerhöchsten  Kaiserthrons  constitutionsmäßig -
  zuversichtlich  zur  vorzüglichen  Angelegenheit -
  sich  machen  werde,  danknehmigst  zu
verehren,  und  nach  der  hiezu  bereits  gemachten
Vorbereitung  die  beförderliche  Erfüllung  grundmüthigst -
  zu  wünschen  und  zu  erbitten.
In  dieser  Hofnung  könne  man
1)  nicht  anders  als  sehr  ersprieslich  ansehen, -
  daß  währendem  Zwischenreich  und  bis  zu
jenem  erfreulichen  Erfolg  die  Versammlung  der
Höchst=  und  Hohen  Reichsstände  in  ununterbrochener -
  Fortdauer  bestehe;  und  wolle  auch
2)  zur  Erreichung  dieses  Endzweckes  und
zu  standhafter  Beförderung  und  Unterhaltung  des
Reichs=Wol  und  Ruhestandes  jedem  schicklichen
Vereinigungs=Mittel  beytreten,  wodurch  die  Mitwirkung -
  der  Durchlauchtigsten  Herren  Reichsvikarien -

Vorage
Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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