Volltext : Kleine Schriften über Strafrecht und Strafprozeß (100)

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Princip  der  Strafverfolgung.
Nicht  aus  dem  materiellen  deutschen  Strafrechte  und  der  Geschichte ¬
  seiner  Entwicklung,  aus  dem  Entwickelungsgange  des  Criminalprocesses ¬
  ist  das  factische  Verschwinden  der  Privatanklage  zu  erklären; ¬
  eben  darum  aber  entsteht  jetzt,  wo  ein  unhaltbares  Proceßprincip ¬
  gefallen  ist,  und  wir  die  Aufgabe  haben,  uns  von  dessen  Consequenzen ¬
  loszumachen,  die  Frage,  ob  nicht  Grund  vorhanden  sei,  sie
wieder  aufleben  zu  lassen?
überall  gleichen  Schritt  gehalten.  Das  System  der  materiellen  Privatbußen  war
in  Deutschland  schon  längst  beseitigt,  als  das  System  der  Privatanklagen  noch
bestand.  Zwischen  Letzterem  und  dem  öffentlich  gewordenen  Strafrechte  besteht
noch  jetzt  in  England  ein  künstliches  Compromiß.  Alles  dies  widerlegt  aber
nicht  unsere  Ansicht,  daß  das  System  der  Privatstrafen  und  das  System  der
Privatanklagen  die  einander  entsprechenden  und  principiell  correspondirenden
Stadien  des  Strafrechts  und  des  Strafprocesses  und  daß  beide  auch  geschichtlich
und  ursprünglich  zusammen  entstanden  seien.
            
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