fullscreen : Klein, August: ¬Das Eheverlöbniss nach gemeinem, sowie nach dem Rechte, wie es auf Grund der Reichsgesetzgebung im Königreich Sachsen und in den zu dem Bezirke des gemeinschaftlichen Thüringischen Oberlandesgerichtes zu Jena gehörigen rechtsverwandten Staaten heute gilt

Einleitung.
Vom  Verhältniss  der  Geschlechter  zu  einander.
In  der  Kulturgeschichte.
«....  Gott  schuf  sie,  ein  Männlein  und  ein  Weiblein.  Und  Gott
segnete  sie  und  sprach  :  Seid  fruchtbar  und  mehret  euch  und
füllet  die  Erde  und  machet  sie  euch  unterthan  und  herrschet  über
Fische  im  Meer  und  über  Vögel  unter  dem  Himmel  und  über  alles
hier,  das  auf  Erden  kriechet.  »
Diese  Worte  der  biblischen  Schöpfungsgeschichte  (I.  Mos.  2,
27-28)  weisen  nicht  allein  auf  die  uranfängliche  Thatsache  des
Geschlechtsunterschiedes,  sondern  vor  Allem  auf  dessen
nächste  Bestimmung  hin.  In  der  Trennung  des  Geschlechts
war  den  Menschen  die  Aufgabe  zur  Vereinigung  geworden.
Fortpflanzung  der  Geschlechtsunterschiede  und  Gewinnung  der
Oberherrschaft  auf  Erden  bilden  also  die  ersten  kulturellen
Ziele  des  Menschengeschlechtes.  In  letzteren  liegen  aber  ohne
Weiteres  die  Elemente  ebenso  für  die  wechselseitigen  Beziehungen
der  sich  erweiternden  Menschengesellschaften,  wie  für  die  Stellungnahme ¬
  derselben  zu  den  übrigen  irdischen  Dingen,  deren
Erlangung  erwünscht  erscheint.
Mit  einem  Worte,  die  Grundlagen  für  die  Entwickelung  des
Gesellschaftslebens  mit  seinen  Ansprüchen  auf  Eigenthumserwerb
beruhen  in  dem  menschlichen  Geselligkeitstriebe,  erzeugt
und  genährt  durch  die  Geschlechtsdifferenz.
            
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