23.3.2.
Ein Institut für internationale Rechtshilfe
23.3.3.
Personalien
23.4.
Vereine und Gesellschaften
23.4.1.
Konferenz der International Law Association
1007
XI. Jahrg. Deutsche Juristen-Zeitung. 1906 Nr. 18.
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Daran reihte sich die Entschädigungsklage eines Nachbars,
an den jener schließlich einige hundert Mark zahlen sollte.
Es folgte Zwangsvollstreckung, und nach kurzer Zeit befand
Sich Thomas nebst seinen Söhnen in einem seitdem fort-
dauernden förmlichen Kriegszustand mit den Behörden. Ein-
mal wurde, vor Jahren, die Thomassche Mühle förmlich be-
lagert, um den Sohn Philipp zu verhaften; dieser schoß vor
seiner Festnahme aus einem Versteck heraus einen Wacht-
meister zum Krüppel, wurde vom Schwurgericht freigesprochen
und ins Irrenhaus verbracht. Im Juni 1. J. wurde die Mühle
abermals belagert, um sich des Vaters Thomas zu bemächtigen.
Dieser erschoß, als man das Tor erbrechen wollte, einen Gen-
darmerie-Wachtmeister. Nun begann eine förmliche Be-
schießung des Gebäudes, worauf Franz Thomas sich ergab
und mit seinem Sohne Melchior der Irrenanstalt zugeführt
wurde. Inzwischen hatte auch das Amtsgericht gleich den
Beschwerde-Instanzen seine Sorgen mit der Familie Thomas.
Es wollte sich nämlich kein Vormund für den entmündigten
Philipp Thomas finden. Ehe man sich persönlicher Gefahr
aussetzte, unterwarf man sich lieber den drei Ordnungs-
strafen des § 1788 BGB. Endlich — wohl unter dem
Druck der ultima ratio des § 1785 BGB. — übernahm
ein Unterbeamter das damals keineswegs unbedenkliche
Amt, so daß — per tot discrimina rerum — vorerst die
gesetzliche Ordnung gesiegt hat. Auch die öffentliche
Meinung, die — wie das oft so geht — einst mit einem
Gnadengesuch auf die Seite der rabiaten Familie getreten
war, hat durch den letzten Totschlag einen gänzlichen
Umschwung erfahren.
Die hessischen Finanzen haben zwei — hoffent-
lich stets mit steigender Tendenz — schwankende
Rechnungsposten: die Rente aus dem Lotterievertrag
mit Preußen und der Anteil am Betriebsüberschuß der
hessisch-preußischen Eisenbahngemeinschaft. Aus
letzterer bezieht Hessen für 1905 über 14 Millionen, so
daß dem jüngsthin vom Finanzminister Gnauth ge-
schaffenen Ausgleichsfonds eine beträchtliche Summe
(800 000 M. mehr als im Voranschlag vorgesehen) für
künftige Zeiten zugeführt werden konnte.
An Gerichts schreib er-Aspiranten besteht zur-
zeit ein solcher Ueberfluß, daß das Ministerium kürzlich
eine Sperre für die Zulassung zu den Prüfungen dieser
Kategorie anzuordnen sich genötigt sah.
Nach Ablauf des ersten Jahres der Novelle von
1905 zum GVG. kann nach dem für Hessen vorliegenden
Material gesagt werden, daß in der Strafrechtspflege eine
irgendwie wesentliche Verschiebung der Arbeitsbelastung
in den Instanzen bisher nicht eingetreten ist. Weder die
Schöffengerichte noch die Strafkammern noch auch das
Oberlandesgericht als Revisionsinstanz haben eine Wirkung
der Gesetzesänderung in nennenswertem Umfang emp-
funden. Inwieweit diese überraschende Beobachtung auch
für die Zukunft zutreffen wird, bleibt abzuwarten.
Ein Institut für internationale Rechtshilfe
ist in Zürich vom Rechtsanwalt Dr. Wett stein begründet
worden. Von dem Gedanken ausgehend, daß sich zwar
der internationale Handels- und Industrieverkehr in der
Neuzeit stark entwickelt, aber der internationale Rechts-
verkehr damit nicht gleichen Schritt gehalten habe, soll das
Institut den Zweck haben, allen denen, die über die Grenzen
ihres Landes der Rechtshilfe bedürfen, praktische Unter-
stützung zu gewähren. Dieses internationale Advokaten-
bureau hat in größeren Städten Zweigbureaux errichtet,
während in kleineren Korrespondenzanwälte bestellt worden
sind. Die Leitung liegt stets in den Händen von Anwälten.
Mit dem Institut ist eine Zentralbibliothek verbunden,
welche neben juristischen Monographien alle in den von
dem Institute bearbeiteten Ländern geltenden Gesetze und
Verordnungen vereinigen soll. Anschließend daran ist
mit Hilfe der Beteiligten ein Materienkatalog eingerichtet
worden, welcher sich als eine wertvolle Sammlung der auf
dem Gebiete des internationalen Rechtes ergangenen und
ergehenden Urteile, von Gutachten, Literaturexcerpten usw.
darstellt. Ferner ist eine Abteilung für Uebersetzungen
vorgesehen. In welcher Weise das Institut seine Aufgabe:
Erleichterung und Sicherung des internationalen Rechts-
verkehrs durch raschere und bequemere Beschaffung zu-
verlässiger Rechtshilfe in den verschiedenen Ländern, er-
füllen wird, bleibt abzuwarten. Es wäre aber im Interesse
des internationalen Rechtsverkehrs zu wünschen," wenn
sich das Institut lebensfähiger erweisen würde als ähnliche
früher geplante Unternehmungen.
Personalien. Staatsrat i. ord. Dienste Dr. Ritter
von Hb nie, München, ist zum Ministerialdirektor im bayer.
Justizministerium, die Senatspräsidenten des preuß. Ober-
verwaltungsgerichts Heinsius, von den Brincken und
von Strauß und Torney sind zu Wir kl. Geh. Ober-
regierungsräten mit dem Range eines Rates erster Klasse
ernannt, aord. Prof. Dr. Kohlrausch, Königsberg, ist zum
ord. Prof, daselbst, Prof. Dr. Sokolowski, Moskau, zum
aord. Prof, an der Univ. Berlin ernannt worden. Der be-
kannte Pandektist, Geh. Justizrat, Prof. Dr. Regelsberger,
Göttingen, vollendete sein 75. Lebensjahr. — Kammer-
gerichtsrat Havenstein, Berlin, ist im Alter von 50 Jahren
verstorben. In Havenstein hat der Richterstand einen
sowohl seiner Befähigung, seinem Pflichteifer wie seinem
Charakter nach ausgezeichneten Vertreter verloren. Auch
wir betrauern in dem Verschiedenen einen treuen Freund
und Mitarbeiter unseres Blattes.
Vereine und Gesellschaften.
Auf Anregung hervorragender englischer Juristen und
auf Einladung der Juristischen Gesellschaft und der Inter-
nationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft
und Volkswirtschaftslehre zu Berlin wird vom 1. bis 5. Oktober
eine Konferenz der International Law Association
in Berlin unter Vorsitz von Exz. Dr. R. Koch, dem Prä-
sidenten des Reichsbankdirektoriums, stattfinden, „um die
Gefühle der Freundschaft und gegenseitigen Achtung zwischen
unseren Völkern, insbesondere zwischen dem beiderseitigen
Juristenstande zu pflegen und zu fördern“. Nach dem offiziellen
Programm der Konferenz, welche in der Handelskammer zu
Berlin stattfinden wird, werden folgende Themata erörtert
werden:
1. Internationale Schiedsgerichte. Referenten:
Dr. W. Evans Darby, Sekretär der Friedensgesellschaft,
London, und Sir Thomas Barclay, Paris.
2. Neutralität, a) Minen im Seekrieg. Referent:
Prof. Dr. v. Martitz, Geh. Oberregierungsrat, Berlin.
b) Pflichten der Neutralen. Referent: Gaston de Le-
va 1, Rechtsanwalt, Ratgeber der britischen Botschaft, Brüssel.
c) Durchsuchungsrecht (Droit de visite et de recherche).
Referent: J. E. R. Stephens, Barrister-at-Law, London.
3. Die Gerichtsbarkeit in den Küstenge-
wässern (Meerbusen). Referent: A. H. Charteris, M. A.,
LL. B., Lehrer des internationalen Rechts an der Univer-
sität Glasgow.
4. Exemption des Privateigentums zur See.
Referent: Hon. Mr. Justice Kennedy, Richter des
Oberen Gerichtshofes, London.
5. Prozeßfiihrung von Ausländern im Armen-
recht. Referent: Justizrat Dr. Victor Schneider, Berlin.