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das Grundsteuerbuch zurückgeführt, Abschrift des letzteren jedoch dem
Amtsgericht bereits vom Katasteramt übersandt. Da aber nach dem
Steuerbuch die Identität des im Grundbuch verzeichneten Grundstücks
mit dem im Flurbuch verzeichneten nicht festzustellen war, und die
Auflassung desselben vom Eigenthümer beantragt ist, so ist von diesem
der neueste, mit dem Attest der Richtigkeit vom Katasteramt versehene
Auszug aus der Grundsteuermutterrolle, welcher die beiden selbstständigen
Bestandtheile des Grundstücks umfaßt, behufs Zurückführung des Titels
auf das Steuerbuch erfordert und eingereicht worden.
Verfügung*).
1. Im Grundbuche von Neuendorf Bd. 1. Nr. 7 ist die auf dem
Titelblatt befindliche Eintragung roth zu unterstreichen, der
darunter befindliche Raum mit dem Titel des Formulars der
Grundbuchordnung zu versehen, und demnächst einzuschreiben
Titel Ueberschrift:
Grundbuch von Neudorf, Kreis Liebstadt.
Band I.
Blatt Nr. 7. Das Bauerngut Nr. 6.
Grundsteuerbuch Art. Nr. 5.
Sp. Bezeichnung:
Reinertrag.
Größe.
Nutzungswerth.
Bestandtheile.
Thlr.
Nr.
ha
qm
Mark.
Cent.
11
06
20
Das Bauergut
672
27
42
Der Kienbusch
Nachricht von dem Verfügten erhält der Eigenthümer mit dem
Eröffnen, daß nunmehr die Auflassung des Grundstücks erfolgen
kann.
3. Kosten außer Ansatz.
Liebstadt, den 16. März 1880.
N.
—
*) Bei den meisten Gerichten werden für diese Verfügung Formulare
vorhanden sein. Wo dies nicht der Fall, empfiehlt es sich, ein Titelblatt der
Akten=Hyp.=Tabelle zu benutzen und dieses mit den einzutragenden Vermerken
auszufüllen, oder die Einrichtung des vorhandenen Titelblatts nach dem Formular ¬
der Grundbuchordnung anzuordnen (§ 6 G. B. O.) und die Einschreibungen
besonders anzugeben. Im letzteren Fall ist, wenn die vorhandenen Eintragungen
theilweise stehen bleiben, anzugeben, welche Stellen fortfallen sollen, und dann
zu verfügen: „Auf dem Titelblatt sind die Eintragungen ec. roth zu unterstreichen;
demnächst ist einzutragen Sp. ... 2c. Soll das Titelblatt ganz neu ausgefüllt
werden, so sind für die Eintragungen in der Verfügung förmliche Spalten nach