Full text : Wolff, Paul: Verfügungen in Grundbuchsachen nach der Grundbuch-Ordnung vom 5. Mai 1872

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das  Grundsteuerbuch  zurückgeführt,  Abschrift  des  letzteren  jedoch  dem
Amtsgericht  bereits  vom  Katasteramt  übersandt.  Da  aber  nach  dem
Steuerbuch  die  Identität  des  im  Grundbuch  verzeichneten  Grundstücks
mit  dem  im  Flurbuch  verzeichneten  nicht  festzustellen  war,  und  die
Auflassung  desselben  vom  Eigenthümer  beantragt  ist,  so  ist  von  diesem
der  neueste,  mit  dem  Attest  der  Richtigkeit  vom  Katasteramt  versehene
Auszug  aus  der  Grundsteuermutterrolle,  welcher  die  beiden  selbstständigen
Bestandtheile  des  Grundstücks  umfaßt,  behufs  Zurückführung  des  Titels
auf  das  Steuerbuch  erfordert  und  eingereicht  worden.
Verfügung*).
1.  Im  Grundbuche  von  Neuendorf  Bd.  1.  Nr.  7  ist  die  auf  dem
Titelblatt  befindliche  Eintragung  roth  zu  unterstreichen,  der
darunter  befindliche  Raum  mit  dem  Titel  des  Formulars  der
Grundbuchordnung  zu  versehen,  und  demnächst  einzuschreiben
Titel  Ueberschrift:
Grundbuch  von  Neudorf,  Kreis  Liebstadt.
Band  I.
Blatt  Nr.  7.  Das  Bauerngut  Nr.  6.
Grundsteuerbuch  Art.  Nr.  5.
Sp.  Bezeichnung:
Reinertrag.
Größe.
Nutzungswerth.
Bestandtheile.
Thlr.
Nr.
ha
qm
Mark.
Cent.
11
06
20
Das  Bauergut
672
27
42
Der  Kienbusch
Nachricht  von  dem  Verfügten  erhält  der  Eigenthümer  mit  dem
Eröffnen,  daß  nunmehr  die  Auflassung  des  Grundstücks  erfolgen
kann.
3.  Kosten  außer  Ansatz.
Liebstadt,  den  16.  März  1880.
N.
—
*)  Bei  den  meisten  Gerichten  werden  für  diese  Verfügung  Formulare
vorhanden  sein.  Wo  dies  nicht  der  Fall,  empfiehlt  es  sich,  ein  Titelblatt  der
Akten=Hyp.=Tabelle  zu  benutzen  und  dieses  mit  den  einzutragenden  Vermerken
auszufüllen,  oder  die  Einrichtung  des  vorhandenen  Titelblatts  nach  dem  Formular ¬
  der  Grundbuchordnung  anzuordnen  (§  6  G.  B.  O.)  und  die  Einschreibungen
besonders  anzugeben.  Im  letzteren  Fall  ist,  wenn  die  vorhandenen  Eintragungen
theilweise  stehen  bleiben,  anzugeben,  welche  Stellen  fortfallen  sollen,  und  dann
zu  verfügen:  „Auf  dem  Titelblatt  sind  die  Eintragungen  ec.  roth  zu  unterstreichen;
demnächst  ist  einzutragen  Sp.  ...  2c.  Soll  das  Titelblatt  ganz  neu  ausgefüllt
werden,  so  sind  für  die  Eintragungen  in  der  Verfügung  förmliche  Spalten  nach
            
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