Metadaten : Buchinger, Felix: ¬Die Einführung der öffentlichen Rechtspflege in Bayern mit Beziehung auf die Oeffentlichkeit des Kultus

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und  Arbeiten.
Abgesehen  davon,  daß  die  Formen
der  Untersuchung  nach  den  Forderungen  des  Rechtes =
  und  der  vorgeschrittenen  geläuterten  Begriffe
überhaupts  zahlreicher,  strenger  erschienen,  nahm
aber  auch  das  neue  Strafgesetz  so  viele  PolizeiUebertretungen ¬
  in  sich  und  in  die  strafgerichtliche
Prozedur  mit  auf,  daß  die  Geschäfte  hiedurch  ausserordentlich ¬
  vermehrt  werden  mußten.
Die  Forstfrevel,  welche  da,  wo  viele  oder  große
königliche  Staats=Waldungen  sich  befinden,  eine
ständige  Rubrik  in  den  forstämtlichen  periodischen
Anzeigen  an  die  Gerichte  immerhin  machten  —  die
unter  dem  gemeinen  Volke,  unter  den  Burschen  des
Landvolkes  so  häufigen  Raufhändel  wurden  unter
dem  Titel  der  Körperverletzungen  der  strafrechtlichen
Prozedur  unterworfen  —  wenn  eine  meist  damit
verbundene  wirkliche  oder  eingebildete  oder  verstellte
Arbeitsunfähigkeit  von  einigen  Tagen  eintrat;  rauhe
unehrerbietige  Aeußerungen,  unüberlegter  Widerstand ¬
  oder  erzessives  Betragen  roher  betrunkener
Bursche  gegen  obrigkeitliche  Diener,  gegen  Gend'arinen, ¬
  unbedachtsame  Reden  in  Gasthäusern  gegen
offentliche  Behöͤrden  in  Beziehung  auf  aͤmtliche  Verhältnisse, ¬
  mußten  unter  dem  Titel  beleidigter  Amtsehre ¬
  nach  den  Formen  des  strafgerichtlichen  Verfah¬
            
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