Inhaltsverzeichnis : Knoke, Paul: ¬Das Recht der Gesellschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich

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kasse  zurückgezahlt  wird.  Im  allgemeinen  würde  eine  dahingehende
.....
Vorschrift  auch  überflussig  sein,  da  den  Gläubigern  in  der  Regel
nicht  nur  das  Gesellschaftsvermögen,  sondern  auch  das  Privatvermögen ¬
  aller  Gesellschafter  haftet.  Aber  auch  denjenigen  Gläubigern,
denen  lediglich  das  Gesellschaftsvermögen  haftet,  ist  an  und  für
...
sich  nicht  das  Recht  gegeben,  eine  übermaßige  Gewinnverteilung
verhindern,  möglicherweise  können  sie  aber  die  Auszahlung  des
übermäßigen  Gewinnes  nach  den  Vorschriften  des  Anfechtungsgesetzes ¬
  anfechten.
Ergiebt  der  Rechnungsabschluß  einen  Verlust,  so  kann  dieser,
wenn  nichts  anderes  ausgemacht  ist,  solange  die  Gesellschaft  besteht,
nicht  auf  die  Gesellschafter  verteilt  werden,  denn  sie  würden  dadurch
zu  einer  Erhöhung  ihrer  Einlage  genötigt.  Infolgedessen  erscheint
dieser  Verlust  in  der  nächsten  Jahresrechnung  als  Passivum  und
vermindert  den  in  diesem  Jahre  erzielten  Gewinn  oder  erhöht
einen  Verlust.
            
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