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12. Juli v. I. mir anzubefehlen, diesen Gegenstand beim
Staatsministerium zur Sprache zu bringen und dessen
Berichtserstattung über die deshalb zu treffenden Maßre-
geln' zu veranlassen. Dies ist geschehen. Es ist dabei
für zweckdienlich erachtet, die Auktionatoren als wider-
rufliche Beamte ansiellen zu lassen, sie mit einem Regle-
ment zu versehen, und ihnen jede Betheiligung an den
Auktionen als Mitbieter, Vorschußgeber, Eessionarien der
Kaufgelder ober sonst zu verbieten. Diese Vorschrift soll
auch auf schon konzessionirte Auktionatoren Anwendung
finden. Der Ober-Präsident v. Vincke ist von den Mi-
nistern der Finanzen und des Innern mit der Entwerfung
des Reglements beauftragt worden.
Indem ich mir erlaube, hinsichtlich des Details die-
ser Anordnung auf den Ew. Köm'gl. Majestät erstatteten
Bericht Bezug zu nehmen, glaube ich mir davon die be-
sten Folgen um somehr versprechen zu dürfen, als dadurch
den Regierungen ein durchgreifender Einfluß auf die ta-
delfreie Führung der Auktionatoren gesichert worden ist.
In der Rh einprovinz tritt, wie im Jahre 1859,
wiederum der Bezirk des Landgerichts zu Trier als derje-
nige hervor, in welchem im Jahre 1841 verhältnißmäßig
die meisten Prozesse Vorkommen, nämlich 1 Civil-Prozeß
auf 14 und 1 Subhastations-Prozeß auf 1,012 Einwoh-
ner; auf ihn folgt der Bezirk des Landgerichts zu Coblenz,
wo ein Civil-Prozeß etwa gegen den I5ten und eine Sub-
hastatio,, gegen den 871sten Einwohner Statt gefunden
hat. — Die Verlegenheiten, in welche die kleineren Wein-
bauer an der Mosel, bei schlechten Weinjahren gerathcn,
sowie die Armuth in einigen Strichen des Eifelgebirgcs,
mögen wohl die Ursache dieser Erscheinung sein. -
3. Die höhere Staatspolitik endlich dürfte aus der
bisher nachgewiesenen außerordentlichen Zunahme der Ar-
beiten bei den Gerichtsbehörden der alten Provinzen, die
wichtige Ueberzeugung von der Nothwendigkeit der Ver-
einfachung des Verfahrens, der Milderung der beschwer-
lichen und beengenden Normen des Vormundschafts-
und Hypothekenwesens, der Vereinfachung des Salarien»
kassenwesens zu entnehmen sich veranlaßt finden. In er-
berer Beziehung sind, wie ich im Abschnitt II, erwähnt