Full text : ¬Die Stock- und Vogteiguts-Besitzer der Eifel und der umliegenden Gegenden wider ihre Gemeinden in Betreff streitiger Waldungen (Bd. 1)

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weit  mildere  Grundsätze,  als  später,  befolgt,  indem  sie
bis  dahin  immer  die  Frage  zu  Gunsten  der  Stockbesitzer
entschied,  und  unter  andern  am  2.  Februar  1816  rücksichtlich ¬
  der  Contestationen  der  Stockbesitzer  zu  Nonnweiler ¬
  mit  den  Einwohnern  der  Gemeinde  wegen  der  Waldberechtigung ¬
  eine  Verfügung  erließ,  gemäß  welcher  sie
erklärte,  daß  nach  den  früheren  Verhandlungen  der  ehemaligen ¬
  churtrierischen  Regierung,  nach  dem  Beschlusse
der  Central=Verwaltung  und  nach  einem  vorliegenden
Urtheil,  die  Contestation  zwischen  den  vierzehn  Stockbesizzern ¬
  und  den  sogenannten  Einspännern,  oder  der  Gemeinde ¬
  Nonnweiler,  so  geartet  seyen,  daß  dieselbe  als
reine  Privat=Civilsache  zwischen  einem  und  dem  andern
Theile  zum  Rechtwege  geeignet  sey,  und  ertheilte  zu  dem
Ende  die  Ermächtigung,  um  die  Contestation  erledigen
zu  lassen.
Aehnliche  und  für  die  Stockbesitzer  weit  günstigere
Grundsätze  befolgte  dieselbe  noch,  als  sie  1817  das  Gesuch ¬
  der  Stockbesitzer  von  Fleeringen  und  Niederhersdorf
bei  den  Königl.  Ministerien  bevorwortete.  Allein  nach
dem  Jahre  1820  hat  die  Königl.  Regierung  die  streitigen
Waldungen  als  ein  reines  Gemeinde-Gut  qualificirt.  —
Beide  in  diesem  Regierungs=Bezirke  auf  einander  gefolgte
Verwaltungs=Behörden  haben  demnach  ihre  Ansichten
geändert,  jedoch  mit  dem  Unterschiede,  daß  der  Präfect
durch  Erfahrung,  durch  Kenntnißnahme  von  den  alten
Gewohnheits=Rechten  und  durch  den  Rath  der  hiesigen
Rechtsgelehrten  belehrt,  seine  frühern  Ansichten  zum  Vortheil ¬
  der  Stockbesitzer  abgeändert,  die  Königl.  Regierung
hingegen  ihre  frühern  Grundsätze  gerade  zum  Nachtheil
derselben  verlassen,  also  ein  streng  entgegengesetztes  System
befolgt  hat,  wodurch  sie  auf  den  Standpunkt  kam,  den
schon  ihre  Amtsvorgänger,  die  frühern  Präfecten,  längst
verlassen  hatten.
            
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