fullscreen : Entdecktes Staats-Cabinet (Sammlung 1 (1738))

Einige  Nachricht  von  Meyland.  415
nachherige  Verfassung  des  Hertzogthums
Meyland,  wie  es  in  viele  Kriege  verwickelt
worden,  auf  was  Maße  es  an  Spanien,
und  wiederum  an  Kayserl.  Majestät  gelanget,
solches  ist  aus  der  Historie  bekandt,  und
mochte  es  zu  weitläufftig  fallen,  solches  allhier -
  zu  wiederholen.
Sectio  V.
Von  dem  Studio  historico  überhaupt, -
  und  der  Historia  civil  insonderheit, -
  denen  darzu  noͤthigen  Requisitis, -
  Fatis  und  besserern
Excolirung.
§.  1.
Fachdem  die  Lehns=Sachen,  so  in  dem
Staats=Cabinet  vorkommen,  kürt=  |  |
lich  angezeiget  /  und  ein  und  andere
Anmerckungen  beygefuͤget  worden,  so  wende
ich  mich  nun  zu  denen  historischen  und  genealogischen -
  Piecen.  Die  Historie  ist  eine  wahr=Was  die
hafftige  und  aufrichtige  Erzehlung  vergan=Historie
gener  Dinge,  Dn.  Thomasius  nennet  sie  mit  sey.
Recht  das  eine  Auge  der  Weisheit,  und  recommendiret -
  solche  als  ein  höchst  nöthiges
Stück.  (*)  Allein,  gleich  wie  die  Historie  Wärum
in  vorigen  Zeiten  geringschätzig  geachtet  wor=  siewenig
Liebhaber
den
514.
findet.
(*)  Cautelen  für  einen  Studiosum  Juris  cap.  V.
§.1.38.
Max-Planck-Institut  für
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer