Metadata : Gerber, Hermann: Beiträge zur Lehre vom Klagegrunde und der Beweislast, mit besonderer Beziehung auf gewisse obligatorische Verhältnisse, auf die Nichterfüllung und die Sicherung des Objects mittelst secundärer Leistungen

Einleitung.  —  Aufgabe;  Rechtfertigung  derselben.  §. -
  1.
Aus  dem  Grundsatze,  daß  der  Kläger  sein  Klagerecht,
oder  seinen  Klagegrund  beweisen  müsse,  auch  wenn  er  in  einer ¬
  Negation  bestehe,  ziehen  viele  Rechtslehrer  oft  so  harte
Consequenzen,  daß  sich  das  natürliche  Rechtsgefühl  ganz  entschieden ¬
  gegen  sie  sträuben  und  zu  der  Annahme  zwingen  muß
jene  Consequenzen  seien  entweder  falsch  gezogen,  oder  der  Rechtssatz, ¬
  aus  welchem  sie  hergeleitet  werden,  sei  in  seiner  Allgegemeinheit ¬
  mit  der  wahren  Gerechtigkeit  unvereinbar.  Dahin
gehört  z.  B.  die  Ansicht  Bethmann-Hollweg's  *),  daß
bei  der  Ausübung  der  lex  commissoria  des  Kaufcontracts
der  Kläger  die  Negative,  Käufer  habe  in  der  bestimmten  Frist
nicht  gezahlt,  beweisen  müsse,  weil  dies  die  negative  Bedingung ¬
  sei,  an  welche  das  Revocationsrecht  geknüpft  worden
wäre,  während  die  Beweislast  bezüglich  der  Bezahlung  des
Kaufpreises  sich  dann,  wenn  vom  Verkäufer  auf  Erfüllung
geklagt  werde,  allerdings  umgekehrt  gestalte.
Im  Anschlusse  an  solche  Lehren  sind  nun  eine  Menge
mehr  oder  weniger  ähnliche  Fälle  nach  denselben  Grundsätzen
sowohl  in  der  Theorie,  als  Praxis  behandelt  worden.  Letztere ¬
  namentlich  hat  in  einigen  besonders  hervorstechenden  Fällen ¬
  wahrhaft  unerträgliche  Entscheidungen  als  Früchte  jener
1)  Versuche  über  einzelne  Theile  der  Theorie  des  Civilprocesses
S.  342.
            
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