Volltext : Hugo, Gustav: Institutionen des heutigen römischen Rechts

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§.  146.
Unter  den  Forderungen  selbst  werden  einige =
  vorgezogen,  weil  sie  vor  den  Pfändern,
andere,  weil  sie  bey  ihren  Pfändern,  und
noch  andere,  weil  sie  nach  den  Pfändern  ein
Vorrecht  haben.
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