fullscreen : Archiv des preußischen Rechts (Bd. 1 = St. 1/2 (1799))

Vorrede.
nicht  vermieden  werden,  daß  in  diesem
Punkte  zwischen  dem  vorgedachten  Werke,
und  unserer  Arbeit  eine  Collision  entstehen
sollte.  Allein  da  es  mit  diesen  juristischen
Erzeugnissen  wie  mit  den  historischen  geht,
welche  von  mehrern  Sammlern  zu  gleicher
Zeit  dem  Publikum  dargebracht  werden;
so  wird  dies  um  so  weniger  den  Werth
einer  oder  der  andern  Schrift  beeintrachtigen, -
  indem  nicht  anzunehmen  ist,  daß
eine  Sammlung  sich  in  den  Händen  des
ganzen  Publikums  befinde.  —  Da  dieser
erste  Band,  wie  bereits  gesagt,  ein  bloßer
Versuch  ist,  so  werden  wir  uns  in  der
Folge  bemühen,  diese  Verordnungen  in
einer  bessern  Ordnung,  als  bisher  geschehen -
  ist,  zu  liefern.
Die  Anwendung  der  vorhandenen  Ge=  |
setze  auf  jeden  konkreten  Fall  hat,  wie  auch
den  geübtesten  Arbeiter  bekannt  ist,  stets
große  Schwierigkeit;  weil  die  Handlungen
der  Menschen  unendlichen  Modifikationen
unterworfen  sind;  in  dieser  Ruͤcksicht  kann
es  nicht  ohne  Nutzen  seyn,  sich  davon  zu
unterrichten,  wie  einzelne  Gesetze  auf  sich
er¬Volage -

Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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