Objekt : ¬Das Personen-Recht nach dem Oesterreichischen allgemeinen bürgerl. Gesetzbuche (100)

Inhalt.
XII
§.  116.  Nähere  Bestimmung  des  Rechtes,  die  Gültigkeit  der  Ehe
wegen  eines  Privat=Hindernisses  zu  bestreiten  überhaupt  Seite  263
§.  117.  Jnsbesondere:  1.  in  Ansehung  der  Ehegatten  -  264
.  .  —  268
§.  118.  2.  Jn  Ansehung  des  Vaters
-  270
§.  119.  3.  In  Ansehung  des  Vormundes  oder  Curators
272
§.  120.  4.  In  Ansehung  der  Militär-Behörden.
§.  121.  Wie  das  Recht,  die  Gültigkeit  einer  Ehe  wegen  Privat-274 ¬

Hindernissen  zu  bestreiten,  erlischt
§.  122.  Von  dem  Verfahren  in  Fällen  der  Ungültigerklärung
.  —  277
.  .  *
der  Ehe  überhaupt.
-  280
.
§.  123.  Insbesondere  in  dem  Falle  des  Unvermögens
§.  124.  Weitere,  mit  der  Ungültigerklärung  der  Ehe  zusammen— ¬
  281
hängende  Verfügungen  .  .  ......
Sechster  Abschnitt.
Von  der  Scheidung  von  Tisch  und  Bett.
.  .
—  283
§.  125.  Von  der  Scheidung  der  Ehegatten  überhaupt
§.  126.  Unter  welchen  Bedingungen  die  einverständliche  Scheidung ¬
  Statt  findet
283
§.  127.  Wie  bey  der  einverständlichen  Scheidung  das  Gesuch  an285 ¬

zubringen  und  darüber  zu  verhandeln  ist
§.  128.  Scheidung  von  Tisch  und  Bett  ohne  Einverständniß  der
—  288
Gatten
—  292
§.  129.  Rechtmäßige  Gründe  zur  Scheidung  von  Tisch  und  Bett
296
§.  130.  Wirkung  der  Scheidung  von  Tisch  und  Bett.
-298
§.  131.  Wiedervereinigung  der  geschiedenen  Ehegatten.
Siebenter  Abschnitt.
Von  der  Trennung  der  Ehe.
§.  132.  I.  Trennung  der  Ehe  durch  den  erwiesenen,  oder  rechtlich
vermutheten  Tod
299
§.  133.  Todeserklärung  zum  Zwecke  der  Trennung  der  Ehe
—  300
§.  134.  Verfahren  bey  der  Todeserklärung  zum  Behufe  der
Trennung  der  Ehe
—  302
§.  135.  II.  Trennung  der  Ehe  durch  richterliches  Urtheil  bey  den
Akatholiken
—  303
§.  136.  Aus  welchen  Gründen  sie  Statt  habe
—  304
§.  137.  Verfahren  bey  der  Verhandlung  über  die  Trennung
311
§.  138.  Möglichkeit  der  Trennung  ungeachtet  des  Uebertrittes
—  313
eines  akatholischen  Gatten  zur  katholischen  Religion.
            
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