Full text: Kleine Schriften über Strafrecht und Strafprozeß

A. Gulachten für den deutschen Turistentag über die Be 
handlung der Preßvergehen." 
(1866.) 
Der erste Deutsche Journalistentag hat folgende Sätze als die 
nothwendigen Grundlagen einer rechtlichen Stellung der Presse auf 
gestellt: 
Strenge Ausschließung jeder Präventivmaßregel, also insbeson 
dere jeder Art von Concessionen, desgleichen der Einreichung von 
Pflichtexemplaren vor der Herausgabe eines Preßerzeugnisses und 
der Cautionen. 
Strenge Ausschließung jedes administrativen Ermessens, insbe 
sondere jeder Art von Verwarnungen und darauf gegründeter 
Unterdrückung eines Blattes; Ausschließung jeder polizeilichen 
Beschlagnahme. 
3. Vollständige Unabhängigkeit der Gerichte, volle Oeffentlichkeit 
und Verweisung der Preßprocesse vor die Geschwornengerichte. 
Anwendung der allgemeinen Strafgesetze und Rechtsgrundsätze 
(z. B. hinsichtlich der Haftbarkeit) auch auf die Presse unter 
Ausschluß jeder Art von Specialgesetzgebung.“ (Biedermann, 
Bericht über den ersten Deutschen Journalistentag S. 11.) 
Im Anschluß hieran hat die ständige Deputation des Deutschen 
Juristentages eine Gesetzgebungsfrage gestellt, welche ihrem Wortlaute 
nach nur den vierten dieser Beschlüsse, indirect auch noch die unter 3. 
enthaltenen Positionen, berührt. 
Sie lautet: 
Fordert es die nothwendige Freiheit der Presse, und genügt 
es der Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit (vergl. die Beschlüsse 
des ersten Deutschen Journalistentages), daß bei den mittelst der 
Presse verübten strafbaren Handlungen die allgemeinen Straf 
*) Erstattet auf Ersuchen der ständigen Deputation des Deutschen Juristen 
tages und veröffentlicht im Vereinsorgan — der Deutschen Gerichtszeitung. Jahr 
gang 1866, Nr. 11 ff. und in den Verhandlungen des VI. Deutschen Juristentages.
	        
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