Inhaltsverzeichnis : Chiavacci, Egisto: Guida della R. Galleria del Palazzo Pitti

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die  Genehmigung  der  Regel  nach  überhaupt  nicht  ertheilt,  wenn
nicht  vorher  das  geforderte  Honorar  gezahlt  ist,  keinesweges  wird
aber  etwa  die  einmal  ertheilte  Genehmigung  durch  Nichtzahlung
des  vereinbarten  Honorars  usancemäßig  wieder  aufgehoben  oder
die  ertheilte  Genehmigung  stillschweigend  noch  davon  abhängig
gemacht,  daß  das  Honorar  bezahlt  werden  müsse,  ehe  die  Aufführung ¬
  stattfinden  dürfe.  Eine  derartige  Gewohnheit  besteht  im
Theater=Geschäftsleben  nicht,  und  daß  sie  nicht  besteht,  geht  am
besten  daraus  hervor,  daß  die  Autoren  und  Verleger  von  Theaterstücken ¬
  durch  besonderen  Vertrag  ihre  Genehmigung  zur  Aufführung ¬
  der  betreffenden  Stücke  von  der  vorherigen  Zahlung  des
Honorars  abhängig  zu  machen  pflegen."
Nr.  48.
Gutachten  vom  25.  November  1886.
Theilweiser  Nachdruck  einer  Landkarte.  Erlaubte  Aufnahme  von
Abbildungen  in  ein  Schriftwerk.
Im  Verlage  des  Buchhändlers  K.  zu  B.  ist  im  Jahre  1884
die  zweite  Auflage  einer
Specialkarte  vom  Spreewald
im  Maaßstab  von  1:  50  000  mit  beigefügtem  kurzem  Texte  erschienen. ¬
  Die  Karte  ist  in  dreifachem  Farbendrucke  in  der  lithographischen ¬
  Anstalt  von  Kr.  in  B.,  angeblich  auf  Grund  eigener  an  Ort
und  Stelle  aufgenommener  topographischer  Zeichnungen,  ausgeführt.
In  derselben  litographischen  Anstalt  ist  im  Jahre  1886  im
Auftrage  des  Verlagsbuchhändlers  G.  in  B.  ebenfalls  eine  Karte
vom  Spreewald  hergestellt,  welche  als  Beigabe  zu  Gr.'s  ReiseBibliothek, ¬
  Band  51,  unter  dem  Separattitel:
Der  Spreewald,  praktischer  Führer  für  Reisende,
im  Frühjahr  1886  im  Verlage  des  Bestellers  veröffentlicht  ist.
K.  erblickt  in  dieser  letzteren  Karte  einen  unerlaubten  Nachstich ¬
  der  seinigen  und  hat  nach  vergeblichen  Versuchen,  G.  zur
Die  Staatsanwaltschaft  hat  auf  Grund  des  obigen  Gutachtens  das  Strafverfahren ¬
  eingestellt.
            
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