Inhaltsverzeichnis : Ueber den Concursprozeß (20)

324  Drittes  Buch.  Erster  Abschn.  Fünftes  Kap.
nigstens  der  gleichmäßigen  Erörterung  geschehen,  wenn
die  Subhastation  der  Immobilien  nach  den  im  ersten
Abschnitt  des  zweiten  Buchs  ausgeführten  Grundsätzen
ordnungsmäßig  vorgenommen  wird  und  wenn  unsicher
ausstehende  Activa  oder  solche  Mobilien,  die  nicht  an
den  Mann  zu  bringen,  denjenigen  Gläubigern  in  solutum ¬
  überwiesen  werden,  welche  nach  denen,  die  aus  der
disponibeln  Masse  befriedigt  werden  können,  locationsmäßig ¬
  an  der  Reihe  stehen,  und  in  dem  Verhältniß,  wie
sie  die  Reihe  trifft;  kurz,  wenn  das  Gericht,  sobald  einmal ¬
  die  Ordnung  der  Perception  rechtskräftig  feststeht,
den  Concurs  dadurch  zu  Ende  bringt,  daß  es  die,  aus
der  zu  Geld  gemachten  Masse,  oder  durch  Anweisung  an
oder  an  sonst  sichere
die  Kaufgelder  der  Immobilien,
....
Gläubiger,  —  überall
Activa,  nicht  zu  befriedigenden
Pfandrechte  und  die  damit ¬
  Rücksicht  auf  ihre  besondern
durch  begründeten  Ansprüche  an  einzelne  Vermögensstücke
—  an  die  noch  übrige  Masse,  theils  durch  Immission,
theils  durch  Uebergabe  an  Zahlungsstatt  verweist  und
ihnen  die  Sache  vollends  unter  sich  auszumachen  überläßt, ¬
  vorausgesetzt,  daß  nicht  sonst  ein  Uebereinkommen
unter  den  Interessenten  erzielt  werden  kann.
191
*.
.
Fünftes  Kapitel.
Behandlung  der  Passivmasse.
§.  156.
75Von -
  der  Constituirung  der  Schuldenmasse  überhaupt.
Bei  der  Herstellung  der  Passivmasse  sind  vor  allen
folgende  Grundsätze  zu  bemerken:
I)  der  Concurs  geht  nur  die  eigentlichen  Con-. ¬

cursgläubiger  an,  d.  h.  diejenigen,  welche  1)  For-.. ¬
  .
            
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