91
als von dem Sinn und der Weise ihrer Dichtungen, damit er
sich von denselben ein einigermaaßen zutreffendes Bild machen
könne; aber er muss nicht glauben, der Schulunterricht könne
ihn befähigen, diesen zu beurtheilen und über ihn abzusprechen,
oder den Dichter und sein ganzes Sein und Leben in einen
Paragraphen zusammenfassen. Die Schule kann nur dazu thun
dass, wenn dem Jünglinge überhaupt gegeben ist, dass ihm das
Verständniss der großen Geister aufgehe, dieses im Leben und
durchs Leben, das innere und äußere, geschehe; Vorsprechen
hilft nichts, und machen, dass ers erjage, wenn er es nicht hat,
das kann die Schule auch nicht; aber sie kann vor Irrwegen
warnen und — Anmaßungen zurechtweisen.
§. 12.
Fremde Sprachen.
Nur mit und neben einem lebendigen und belebenden
Unterrichte in der Muttersprache kann das Erlernen fremder
Sprachen von wahrem Nutzen sein; sonst kommt, um ein Wort
des trefflichen Joh. Falk zu gebrauchen, „zu der deutschen
Elster, die gedankenlos plaudert, bald der griechische, lateinische,
französische Papagei hinzu". Hat der Schüler nicht in seiner
Muttersprache und durch dieselbe denken gelernt, so lernt er es
in einer fremden nimmermehr. Wird aber die Muttersprache
in der höheren Bürgerschule behandelt, wie sie soll, dann erwächstt -
aus dem Hinzukommen der fremden Sprachen außer dem
materiellen Nutzen auch formell ein großer Vortheil, indem eine
Vergleichung derselben unter sich und mit der deutschen Sprache
das Gemeinsame der Sprachgesetze, soweit dieselben in der Logik -
der Sprachen begründet sind, und die Eigenthümlichkeiten
der einzelnen Sprachen recht hell ins Licht stellt. Dass wir
aber als solche fremde Sprachen für die höhere Bürgerschule die
dänische, französische, und englische wählen, hat in
dem materiallen Nutzen derselben und in dem Verhältnisse des
Landes, für welches wir zunächst schreiben, seinen Grund; an=Max-Planck-Institut -
für
prschung
lung