B. I. Gefängnißkunde.
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Commission angestellte genaue Berechnung einen billigeren Durchschnitt -
für den Fall der Verdingung der Verköstigung ergeben
habe; die Commission sei aber nicht blos durch dieses Resultat,
sondern auch durch die Erwägung, daß es zweckmäßiger sein
werde, später für mehrere öffentliche Anstalten eine gemeinsame
Anstalt zu errichten, bewogen worden, vorerst einen eigenen Haushalt -
für die Landesstrafanstalt nicht zu beantragen. — Es wurde
hierauf beschlossen, daß zur Zeit ein eigener Haushalt nicht eingerichtet -
werden solle. Rücksichtlich der Frage, ob auch eine
Abendsuppe gereicht werden solle, war Gleichheit der Stimmen
für und wider (11) vorhanden, so daß in nächster Sitzung nochmals -
abgestimmt werden mußte, wobei der Commissionsantrag auf
Streichung dieser Bestimmung angenommen ward.*)
Das Gleiche trat bei einem im Lauf der Debatte über die
einzelnen Sätze des Entwurfs und Anträge des Commissionsberichts -
(die wir hier als unerheblich übergehen) von dem Abg.
Tappe eingebrachten Zusatze ein, welcher so lautete:
„Wöchentlich an drei Tagen eine Stunde Abends findet unter -
Anleitung und Erläuterung des Lehrers das Lesen guter Volksschriften -
statt."
Für und gegen diesen Zusatz waren ebenfalls gleiche Stimmen -
(11); bei der Abstimmung in nächster Sitzung wurde derselbe
mit 12 gegen 10 Stimmen abgelehnt.
Bei der zweiten Lesung kam man jedoch auf diese Frage zurück. -
Der Abg. Tappe wollte sich zu der Modification verstehen,
daß statt „unter Anleikung und Erläuterung des Lehrers" gesetzt
werde: „nach Auswahl und Anordnung des Vorstandes;" Abg.
v. Cölln aber wünschte ganz allgemeine Fassung desselben in folgender -
Weise:
„Es soll dafür gesorgt werden, daß auch anderweite, nicht
blos religiöse Lectüre den Gefangenen nach Auswahl und Anordnung -
des Vorstandes gegeben werde."
Die Auswahl der Schriften, bemerkte derselbe, könne auch
nur nach reiflicher Prüfung geschehen, da manche sonst gute Volksbücher -
doch für Gefangene nicht passend seien, z. B. Hebel's Schatz¬Bei -
der zweiten Lesung wurde auf den Antrag des Abg. Althof
dieß dahin geändert, daß den Gefangenen einen Tag um den andern eine warme
Abendsuppe, an den Tagen, wo dieß geschehe, aber ½ Pfund Brod weniger
gereicht werden solle.
orge
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Max-Planck-Institut für
zu Berlin