Object : Alphabetisches Handbuch für Huissiers

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ey  der  neuen  Organisation  des  Gerichtswesens
  im  Koͤnigreiche  Westphalen,  fühlte ¬
  man  keinen  druͤckendern  Mangel,  als  den,
taugliche  Personen  zu  den  Stellen  der  Huissiers =
  zu  finden.  Besonders  bedurften  die  ehemaligen =
  Gerichtsdiener,  welche  größtentheils
in  diese  Stellen  einrückten,  einer  vorläufigen
Unterweisung  über  ihre  neuen  Geschaͤffte,  bis
die  Regierung  selbst  für  dieselben  in  dieser
Hinsicht,  gesorgt  haben  wird,  und  nur  aus
dem  Gesichtspuncte  einer  solchen  vorläufigen
Arbeit  bittet  der  Verfasser  das  vorliegende
Werkchen  anzusehen,  welches  größtentheils
aus  dem  Manuel  des  huissiers.  Paris  1808.
8.  übersetzt  ist.  Manches  nämlich,  was  in
demselben  bestimmt  ist,  bedarf  für  Westphalen
noch
            
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