Volltext : Handbuch der gesamten Handelswissenschaften für ältere und jüngere Kaufleute, sowie für Fabrikanten, Gewerbetreibende, Verkehrsbeamte, Anwälte und Richter (2)

IV  Die  Terminologie.
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Contremarke  ein  Stempelzeichen  auf  Wageschäft ¬
  bedeutet  decken;  jemand,  auf
ren  und  Kollos.
welchen  man  trassiert  hat,  den  Gegenwert
Contremine  nennt  man  die  Gegenspeku(Betrag) ¬
  in  guten  Rimessen  u.  s.  w.  überlation ¬
  an  Börsen,  in  der  Regel  à  la
machen.  Bei  Zeitgeschäften  heißt
sich
baisse.
decken.  soviel  als  einkaufen,  was  man
Contreordre,  s.  Contramandiereu.
später  zu  liefern  hat.  Deckung,  AnCoupon, ¬
  s.  Koupon.
schaffung  (s.  d.),  diejenigen  Gelder  2c.,
Courtage,  Kurtage,  Sensarie,  Mäkdie -
  der  Aussteller  eines  Wechsels  demlerlohn ¬
  nennt  man  die  vorschriftsmäßige
jenigen,  der  ihn  einlösen,  also  bezahlen
Gebühr,  welche  einem  beeidigten  Makler
soll,  zu  übermachen  hat.
für  den  Abschluß  eines  durch  seine  VerDefekt ¬
  heißt  mangelhaft,  unvollständig,
mittlung  zustandegekommenen  Geschäftes
schadhaft,  nicht  vollzählig.  Das  Hauptim ¬
  Waren=,  Wechsel=  und  Effektenhandel,
wort  Defekt  bezeichnet  folglich  das  Fehentrichtet ¬
  werden  muß.
lende,  Mangelnde,  den  Abgang  irgend
Courtier,  s.  Mäkler.
einer  Sache  (einer  Ware,  Summe  2c.),
Credit,  in  der  Buchhaltung:  das  Haben
s.  auch  Kassadefekt.
oder  die  rechte  Seite  der  im  Hauptbuche
Defizit,  Fehlsumme,  Ausfall,  Verlust,  der
oder  Kontokorrentbuche  eröffneten  Konten,
sich  bei  Untersuchung  des  Standes  oder
auf  welche  ausschließlich  das  Guthaben
des  Ergebnisses  eines  Geschäftes  ergibt.
gebracht  wird.  Creditieren,  1)  anverDefraudation ¬
  heißt  die  Hinterziehung  der
trauen,  auf  Kredit  verkaufen.
2)  In
dem  Staate  schuldigen  Abgaben,  besonders
der  Buchhaltung  und  Korrespondenz:  gutder ¬
  Zölle  und  Steuern;  Veruntreuung
bringen,  gutschreiben.
öffentlicher  Gelder.  Defraudant,  derridar, ¬
  Kridar,  s.  Krida.
jenige,  der  es  sich  zu  thun  erlaubt.
Defraudieren,  zollpflichtige  Waren  2c.  bei
der  Ein-  oder  Ausfuhr  wissentlich  oder
vorsätzlich  nicht  versteuern.
Damno,  Verlust,  Abzug,  EinziehungsDeklarieren, ¬
  einem  Zollamte  Waren,  die
kosten;  soviel  als  Disagio  (s.  d.).
man  ein-  oder  ausführen  will  und  die
Darlehen,  Darleihen,
jemanden  eine
einem  Zoll  unterworfen  sind,  schriftlich,
Summe  Geldes,  ein  Kapital  (gewöhnlich
mit  genauer  Angabe  des  Wertes,  Gegegen ¬
  Zinsvergütung)  zu  freier  Benützung,
wichtes  2c.  anzeigen.  Eine  solche  Anzeige
auf  eine  gewisse  Zeit  vorstrecken.
nennt  man  daher  Deklaration.
Dato,  s.  à  Dato.
Dekort,  der  Abzug,  den  man  wegen  unDatowechsel ¬
  sind  Wechsel,  welche  vom
richtigen  Gewichts,  schlechter  BeschaffenTage ¬
  der  Ausstellung  an  gerechnet,  fällig
heit  einer  Ware,  oder  aus  einem  anderen
werden.
rechtmäßigen  oder  unrechtmäßigen  Grunde
Debet,  gleichbedeutend  mit  Soll,  bezeich(s. ¬
  auch  Diskont  und  Rabatt)  macht.
net  den  Schuldner  und  ist  dem  Credit
Dekouvert,  der  Stückmangel,  an  Börsen
(1.  d.)  entgegengesetzt.
das  Fehlen  eines  zu  Deckungen  augenDebit, ¬
  Absatz.  Debitieren,  1)  absetzen,
blicklich  benötigten  Papiers;  à  découvert
verkaufen,  sich  mit  dem  Vertriebe  irgend
verkaufen,  ohne  zu  besitzen.
—  2)  s.
eines  Artikels  befassen.
BeDekreditieren, ¬

Diskreditieren,  jelasten. -
  Debitor,  der  Schuldner.
mand  am  Kredit
schädigen,  in  einen
Debitwesen,  Debitverfahren,  außerschlechten ¬
  Ruf  bringen.
gerichtlicher  Vergleich,  Arrangement  (s.  d.).
Dekret,  eine  obrigkeitliche  Verordnung,  VerDecalo, ¬
  die  Gewichtsabnahme,  die  Verfügung, ¬
  Erlaß.  Dekretieren,  bestimminderung ¬
  des  ursprünglichen  Gewichtes
men,  beschließen.
einer  Ware,  veranlaßt  durch  Einwirkung
Delegation,  die  Übertragung  einer  Schuld
der  Luft  und  der  Sonnenhitze  2c.  Eine
auf  einen  anderen.
Ware  hat  decaliert,  heißt:  ihr  Gewicht
Delkredere,  die  Verbindlichkeit,  die  jemand
ist  geringer  geworden.
gegen  eine  gewisse  Vergütung  übernimmt,
Decharge,  Entlastung,  die  Bescheinigung
für  die  Schuld  eines  anderen  zu  haften.
einer  Rechnungsablegung,  die  Erklärung
Delkredere  stehen,  oder  solches  überder ¬
  Richtigkeit  einer  Rechnung.  Decharnehmen ¬
  heißt  also,  die  aus  der  Schuld
gieren,  entbinden,  entlasten,  lossprechen.
eines  anderen  etwa  entstehende  Gefahr  auf
Decken,  jemand,  der  eine  Forderung  zu
sich  nehmen.  Auch  die  Verbürgungsmachen ¬
  hat,  durch  Wechsel,  Staatspapiere,
summe  selbst  wird  häufig  Delkredere
Waren  2c.  sicher  stellen.  Im  Wechselgenannt. ¬

            
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