Objekt : Theorie des sächsischen bürgerlichen Processes (1/2)

Hochwohlgeborner,
Höchstgeehrtester
Herr  Geheimer  Staatsrath!
Aus  reinem  Eifer  für  eine  gemeinnützige  Sache
hatten  Ew.  Hochwohlgeboren  zuerst  die  schwierige =
  Arbeit  begonnen,  aus  den  vielfachen  Proceßquellen =
  der  Lande  Sächsischen  Rechts  ein  geordnetes =
  Ganzes  zusammenzustellen,  als  Leitfaden  sowohl =
  für  das  Studium  der  Sächsischen  ProceßTheorie, =
  als  für  ihre  Anwendung.
Leider
haben  die  Verhältnisse  Ew.  Hochwohlgeboren
die  Fortsetzung  jener  Arbeit  nicht  gestattet,  die
aus  meiner  Hand  nur  sehr  unvollkommen  hervorgehen =
  wird.
Ew.  Hochwohlgeboren  weihe  ich  diese
meine  Schrift  als  einen  kleinen  Beweis  meiner
            
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