Inhaltsverzeichnis : Hofmann, Johann Andreas: Handbuch des teutschen Eherechts nach den allgemeinen Grundsätzen des teutschen Rechts sowohl, als der besondern Landes- Stadt- und Orts-Rechte

Inhalt.
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Hauptst.  XXX.  Von  den  Rechten  der  Reichsstädte
Frankfurt  am  Main,  Wezlar,  Friedberg,
Worms  und  Speier.
558
—
XXXI.  Erbfolgerechte  unter  Eheleuten  in
dem  westphälischen  Kreis,  insbesondre  in  den
münsterischen,  baderbornischen,  lüttichischen,
oßnabrückischen,  mindischen,  essenischen,  werdischen =
  und  meursischen  Landen.
567
XXXII.  Von  der  Erbfolge  unter  Eheleuten, =
  in  den  mark=  und  ravensbergischen,  jülichischen, =
  bergischen  und  clevischen,  ostfriesischen, =
  oldenburgischen,  delmenhorstischen  und
budjadinger  Landen.
583
XXXIII.  Rechte  der  ehelichen  Erbfolge  in
verschiedenen  Graf=  und  Herrschaften  des  westphälischen =
  Kreises.
593
XXXIV.  Rechte  der  Reichsstädte  Dort  mund =
  und  Achen.
603
XXXV  Von  den  Land=  und  Stadtrechten
606
des  fürstlichen  Hochstifts  Hildesheim.
Hauptst.
            
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