14.13.
Illés-Károly, Die Verbrechensconcurrenz mit besonderer Rücksichtsnahme auf §. 95 des ungarischen St.G.B.'s und die Fälle des Betrugs und der Urkundenfälschung (Sep.-Abdruck aus dem XIV. Band der "Bünteto" Jog Tára). Budapest 1887. Druckerei der Pester Lloyd-Gesellschaft. (123 S.)
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Literarische Anzeigen.
es bisher; das Material, so werthvoll es auch ist, ist bis jetzt wenig
bearbeitet. Um so anerkennender ist das Verdienst Makay's, in seiner
sehr fleißigen Studie die älteren ungarischen Rechtsverhältnisse, speciell
zunächst die Zeit Arpad's und seiner Nachsolger behandelt zu haben.
Der Verfasser führt den Nachweis, daß schon zu jener Zeit die Justiz-
verhältnisse Ungarns auf der Höhe der meisten europäischen Staaten ge-
standen haben.
Eine humane Anwendung des Strafrechtes und Strafprocesses (Un-
mittelbarkeit, Mündlichkeit, Beschränkung der Todesstrafe aus die seltensten
Fälle, mildere Strafen überhaupt), bereitet sich in ununterbrochener Ent-
wicklung vor. Das sorgfältig gesammelte Material trägt dazu bei,
manche falsche Auffassungen in Bezug auf das ältere Strafrecht Ungarns
zu beseitigen. Makay beabsichtigt diese historischen Untersuchungen fort-
zusetzen, ein verdienstliches Unternehmen, dessen Resultate auch der Klar-
stellung des gegenwärtigen Rechtszustandes Ungarns vielfach zu Gute
kommen werden. M — — — r.
22.
Alles Karoly, Die Verbrechensconcurrenz mit besonderer Rück-
sichtsnahme auf §. 95 des ungarischen St.G.B.'s und die Fälle des
Betrugs und der Urkundenfälschung (Separatabdruck aus dem XIV. Bd.
der „Bünteto“ Jog Tara). Budapest 1887. Druckerei der Pester
Lloyd-Gesellschaft. (123 S.)
Der A. 95 des ungarischen St.G.B.'s stimmt im Wesentlichen mit
dem §. 73 des St.G.B.'s für das Deutsche Reich überein. Tie Fragen
über die rechtliche Natur der sogen. Jdealconcurrenz oder einthätigen
Concurrenz ist in Deutschland seit längerer Zeit eine viel umstrittene,
und hat insbesondere die Ansicht Boden gefunden, daß die sogen, ungleich-
artige Jdealconcurrenz nur ein Fall der Gesetz es concurrenz ist.
Auch in Ungarn macht sich im Anschluß cm diese Streitfrage eine leb-
hafte literarische Bewegung geltend, als deren in ihren Auffassungen ab-
weichende Hauptvertreter insbesondere Dr. Isidor Baumgarten,
Dr. FaustinHeil und Carl Czemegi, der Verfasser des St.G.B.'s,
betrachtet werden können. — Ter Verfasser der gegenwärtigen Studie,
welcher durch seinen werthvollen Commentar zum ungarischen St.G.B. in
weiteren Kreisen vortheilhaft bekannt ist, behandelt mit der ihm eigenen
Sorgfalt und Gründlichkeit, sowie anerkennender auch ausländischer Ge-
setzeskenntniß den ganzen Complex der hier einschlägigen Rechtsfragen
und gelangt zur Negirung des Begriffs der Gesetzesconcurrenz. Er hält
an der bisherigen Lehre der Jdealconcurrenz als Verbrechensconcurrenz
fest, wobei er im weiteren Verlauf seiner Ausführungen die Unhaltbarkeit