Volltext : Kleine Schriften über Strafrecht und Strafprozeß (100)

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Todesstrafe.
teien  Gunst  und  Haß  verwirrt"  die  wunderbarsten  Wechselfälle  hervor. ¬
  Ebenso  schwierig  als  interessant  ist  es  daher,  die  Geschicke  dieser
Frage,  den  Stand  der  Meinungen,  das  gegenseitige  Verhältniß  der
Gründe  für  und  wieder,  in  der  massenhaften  durch  die  ungleichartigsten ¬
  Beiträge  angeschwellten  Literatur  zu  verfolgen.
Bei  dieser  Sachlage  werden  nicht  blos  Fachmänner,  sondern  weite
Kreise  des  gebildeten  Publicums  die  beiden  oben  angeführten  Schriften
als  eine  willkommene  Erscheinung  begrüßen.  Zwar  sind  beide  gegen
die  Todesstrafe  gerichtet,  kündigen  dies  sofort  und  offen  an  und  werden
daher,  da  in  dieser  Frage  Jeder  sich  seine  Meinung  gebildet  hat  und
sie  für  unerschütterlich  hält,  von  Vielen  als  einseitige  Parteischriften
mit  Mißtrauen  aufgenommen  werden.  Wer  aber  die  leichte  Mühe  nicht
scheut,  sie  zu  lesen,  wird  sich  bald  davon  überzeugen,  daß  das  Mißtrauen ¬
  hier  nicht  am  Platze  sei,  und  daß  es  sich  hier  nicht  um  Arbeiten
handle,  in  welchen  leidenschaftlicher  Eifer,  blind  für  die  Bedeutung  des
Angriffsobjectes  und  seiner  Schutzwaffen,  und  noch  leichter  sich  täuschend
über  die  Wirksamkeit  der  eigenen  Angriffswaffen,  Ausführungen  aneinanderreiht, ¬
  welche  nur  den  in  Gedankenkampf  völlig  Wehrlosen  überwinden, ¬
  und  nur  Denjenigen  überzeugen,  welcher  von  Anfang  an  entschlossen ¬
  ist,  sich  überzeugen  zu  lassen.  Vor  diesem  Verdacht  sind  freilich
beide  Schriftsteller  bei  Jedem  sicher,  der  ihre  Namen  kennt.  Jede  Schrift
Berners  gibt  Zeugniß  davon,  mit  welch  tiefem  Ernst  er  nach  Wahrheit ¬
  und  Klarheit  strebe,  und  wie  wenig  er  in  Versuchung  sei,  sich
bequemen  Selbsttäuschungen  hinzugeben;  Mittermaiers  ganzes  literarisches ¬
  Leben  beweist,  daß  der  berühmte  Gelehrte  sich  durch  die  gefaßte
und  selbst  öffentlich  ausgesprochene  Meinung  nie  abhalten  ließ,  den
Gegenstand  derselben  im  Auge  zu  behalten,  jeden  neuen  Anlaß  zu  erneuerter ¬
  Prüfung  desselben  zu  benützen,  jeden  noch  nicht  berücksichtigten
Gegengrund  zu  beachten,  jedes  Ereigniß,  welches  einen  bisher  nicht  bemerkten ¬
  Gesichtspunkt  darzubieten  scheint,  in  voller  Unbefangenheit  zu  würdigen. ¬
  Zudem  wären  gerade  in  dieser  Frage  beide  Schriftsteller  eher  auf
der  entgegengesetzten  Seite  zu  suchen  gewesen  Mittermaiers  literarische ¬
  Anfänge  fallen  in  jene  Zeit,  wo  der  Feuerbachschen  Theorie  mit  ihrer
unerbittlichen  Strenge  und  dem  gemeinen  deutschen  Inquisitionsproceß
mit  seiner  absoluten  Rücksichtslosigkeit  eine  ewig  währende  Herrschaft
gesichert  schien,  und  während  sonst  die  späteren  Lebensjahre  eine  strengere ¬
  und  herbere  Auffassung  des  Lebens  herbeizuführen  pflegen,  ist  es
gewiß  eine  seltene  Eigenthümlichkeit,  daß  Mittermaier,  je  weiter  er  in
einer  unermüdlichen  Thätigkeit  vorschreitet,  in  seinen  Ansichten  immer
milder,  immer  eifriger  in  der  Befürwortung  alles  Dessen  wird,  was
eine  billigere,  gelindere  Behandlung  eines  Angeklagten  zu  versprechen,
die  Hoffnung  auf  Besserung  selbst  des  ärgsten  Verbrechers  noch  wach
zu  halten  geeignet  ist.  Berner  nahm  seinen  Ausgangspunkt  in  einer
philosophischen  Schule,  deren  Strafrechtstheorie  der  Todesstrafe  entschieden ¬
  günstig  ist,  und  seine  eigene  auf  einen  bestimmten  scharfen
Abschluß  gerichtete  Denkungsweise  scheint  ihn  dahin  zu  weisen.  Wenn
nun  beide  gegen  die  Todesstrafe  auftreten,  wenn  der  Eine  (Berner)
            
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