Full text : Magnum ac novum opus, vol. 26 (26)

Systematisches Register.

XXXI

8- 231; Einf.-Vollz.-Ges. v. 26. Dez. 1871 Art. 117. Zuer-
kennung einer Buße. 314.
§. 259. Privaturkundenfälfchung, Hehlerei; dieselbe kann sich
nicht auf Sachen erstrecken, welche durch eine strafbare Handlung
erlangt wurden. 348.
8- 260. Gewohnheitsmäßige Hehlerei. Charakter derselben.
8- 267, 268, 359. Oeffentliche Urkunden. 478.
8* 292. Zu dem Thatbestandsrnornente- der Nichtberechtigung
der Jagdausübung in Bezug auf umschlossene Orte nach diesem
8- und Art. 2 Ziff. 2 des bayer. Ges. v. 30. März 1850, die Aus-
übung der Jagd betr. 1.
8- 328. Konkurrenz eines Deliktes hieraus mit einer Koutre-
bande aus dem Vereinszollgesetze. 33, 350.
8- 348. Als Objekte des Amtsvergehens der falschen Be-
urkundung erscheinen nur öffentliche Urkunden, und nur öffentliche
Bücher und Register. 483.
8- 350. Gemeindeordnuug für die Landestheile diesseits des
Rh. Art. 131, 138, 156 Abs. 5. Ein Bürgermeister, der sich
rechtswidrig Steuerbeträge aneignet, macht sich eines Vergehens der
Unterschlagung, nicht eines Vergehens im Amte schuldig. 315.
8- 350, 351. Unterschlagung begangen durch Beamte. 351.
8. 359, 348, 349; Just.-Min.-Entschl. v. 25. Septbr. 1870,
den Vollzug der VO. v. 13. Mai 1870 über die Zustellung in
Strafsachen und in Sachen der nichtstreitigen Rechtöpsiege in Bayern
r/RH. betr. Zustellungen durch Gerichtsvollziehergehilfen. 316.
8- 360 Ziff. 11. Rechtliche Qualifikation des Abpflückens
einer unbedeutenden Blume von einem Grabe. 6.
8- 361 Ziff. 7; Ges. v. 29. Apr. 1869, die öffentliche Armen-
und Krankenpflege betr., Art. 6 Abs. 2, Art. 29 Abs. 2. Wenn
derjenige, welcher öffentliche Armenunterstützung genießt, sich wei-
gert, die ihm angewiesene Arbeit zu verrichten, was hat der That-
richter zu untersuchen? 317. Die Feststellung, daß die Arbeit vom
Magistrate angewiesen worden sei, genügt nicht. 351. Die in
8- 361 Ziff. 7 bezeichnete „Behörde" ist in Bayern der „Armen-
PflegschaftSrath". 184.
8> 367 Ziff. 3 mit 8- l der kaiserl. Verordn, v. 4. Januar
1875, den Verkehr mit Arzneimitteln betr. Unentgeltliche Abgabe
einer Cantharidensalbe durch einen Privaten. 484.
B. Bayerisches Einführungsvollzugsgesetz vom
26. Dezember 1871 zu dem Reichsstrafgesetz-
buche.
Art. 72. Ob die Handlung eines Bürgermeisters einer Land-
gemeinde in den Bereich seiner dienstlichen Aufgabe fällt und des-
halb einen amtlichen Charakter an sich trägt, ist Rechtsfrage. Frage-
stellung an die Geschwornen. 319.
Art. 94 Abs. 3; Str.-Proz.-Ges. v. 10. Nov. 1848 Art. 329
Abs. 2; RStGB. 8-195. Die Ehefrau hat gegen ein sie beschwe-

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